Hallo zusammen,
ich wollte mich hier bzgl. eines besonderen Falls der Anrechnung zweckbestimmter Einnahmen als Selbstständiger erkundigen. Aktuell bin ich unabhängig von ALG2 selbstständig tätig. Ich möchte gerne eine Frage zur tatsächlichen Behandlung von Einnahmen durch Crowdfunding am folgenden Beispiel stellen:
Durch Crowdfunding landet ein hoher Geldbetrag auf dem Konto des Selbstständigen, der aufstockende ALG2-Leistung bezieht. Das Jobcenter im Selbstständigkeitsbereich betrachtet ja scheinbar alle Geldeingänge die nicht innerhalb der 3-Monats-Spanne ausgegeben wurden sind als Gewinn, von welchem der Großteil einbehalten wird. Tatsächlich ist es jedoch in meinem Fall so, dass der Großteil der Crowdfunding-Einnahmen für die Produktionskosten des Produkts ausgegeben wird sowie für den internationalen Versand. Ein großer Teil der Produktionskosten und besonders die hohen Versandkosten werden jedoch erst später eingezogen - deutlich über die 3 Monate hinausgehend. Falls das Jobcenter jedoch direkt das Geld einbehält, wird meine Selbstständigkeit dadurch zerstört und gegen die Crowdfunding-Vorschriften der Plattform verstoßen.
§ 11a SGB2 führt unter "Nicht zu berücksichtigenden Einkommen" folgenden Punkt auf: "Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden". Die betreffende Crowdfunding-Plattform Kickstarter führt hierzu in ihren Grundlagen an: "Wenn ein Projekt erfolgreich finanziert wurde, ist der Projektgründer dazu verpflichtet, dasselbe zu Ende zu bringen und die versprochenen Belohnungen zu versenden. Die hauptsächliche Verpflichtung eines Projektgründers besteht darin, die Arbeit wie versprochen zu beenden (...). Falls ein Projektgründer sein Projekt nicht erfolgreich zu Ende bringen und die versprochenen Belohnungen nicht aushändigen kann, so hat er damit wesentliche Verpflichtungen der Vereinbarung zwischen ihm und seinen Unterstützern nicht erfüllt. (...) Diese Nutzungsbedingungen und die darin erwähnten weiteren Dokumente und Bestimmungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und Kickstarter bezüglich der Services dar.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen
SGB II § 11a Nicht zu berücksichtigendes Ei