ALG II - Anrechnung: Zweckbestimmte Einnahmen Crowdfunding

  • Hallo zusammen,

    ich wollte mich hier bzgl. eines besonderen Falls der Anrechnung zweckbestimmter Einnahmen als Selbstständiger erkundigen. Aktuell bin ich unabhängig von ALG2 selbstständig tätig. Ich möchte gerne eine Frage zur tatsächlichen Behandlung von Einnahmen durch Crowdfunding am folgenden Beispiel stellen:

    Durch Crowdfunding landet ein hoher Geldbetrag auf dem Konto des Selbstständigen, der aufstockende ALG2-Leistung bezieht. Das Jobcenter im Selbstständigkeitsbereich betrachtet ja scheinbar alle Geldeingänge die nicht innerhalb der 3-Monats-Spanne ausgegeben wurden sind als Gewinn, von welchem der Großteil einbehalten wird. Tatsächlich ist es jedoch in meinem Fall so, dass der Großteil der Crowdfunding-Einnahmen für die Produktionskosten des Produkts ausgegeben wird sowie für den internationalen Versand. Ein großer Teil der Produktionskosten und besonders die hohen Versandkosten werden jedoch erst später eingezogen - deutlich über die 3 Monate hinausgehend. Falls das Jobcenter jedoch direkt das Geld einbehält, wird meine Selbstständigkeit dadurch zerstört und gegen die Crowdfunding-Vorschriften der Plattform verstoßen.

    § 11a SGB2 führt unter "Nicht zu berücksichtigenden Einkommen" folgenden Punkt auf: "Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden". Die betreffende Crowdfunding-Plattform Kickstarter führt hierzu in ihren Grundlagen an: "Wenn ein Projekt erfolgreich finanziert wurde, ist der Projektgründer dazu verpflichtet, dasselbe zu Ende zu bringen und die versprochenen Belohnungen zu versenden. Die hauptsächliche Verpflichtung eines Projektgründers besteht darin, die Arbeit wie versprochen zu beenden (...). Falls ein Projektgründer sein Projekt nicht erfolgreich zu Ende bringen und die versprochenen Belohnungen nicht aushändigen kann, so hat er damit wesentliche Verpflichtungen der Vereinbarung zwischen ihm und seinen Unterstützern nicht erfüllt. (...) Diese Nutzungsbedingungen und die darin erwähnten weiteren Dokumente und Bestimmungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und Kickstarter bezüglich der Services dar.

    Über Antworten würde ich mich sehr freuen :)

    SGB II § 11a Nicht zu berücksichtigendes Ei

  • Ich weiß nicht, was du mit 3 Monaten meinst, denn der Bewilligungszeitraum für Selbständige (vorläufige Bewilligung) ist 6 Monate. In dem Zeitraum wird dann der Gewinn als Durchschnittseinkommen aus der Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und - ausgaben in diesem Zeitraum gebildet. Deine Einn3aus Crowdfunding sind Betriebseinnahmen. Wenn du in dem Zeitraum keine Ausgaben hattest, dann ist der Gewinn entsprechend hoch und der tatsächliche Anspruch auf ALG2 entsprechend gering.

  • Vielen Dank erstmal für die Antwort. Die 3 Monate waren tatsächlich ein Fehler von mir, ich meinte die 6 Monate.

    Ich wundere mich jedoch ob mit dieser Regelung nicht ein Großteil von selbstständigen Tätigkeiten wie u.a. Crowdfunding-Firmenstrategien verhindert werden. Tatsächlich ist es reine Glückssache, ob ich im 1. der 6 Monate die Einnahme habe und meine Vertragspartner bis zum 6. Monat bezahlen konnte oder ob die Einnahme auf den 6. Monat fällt und ich unweigerlich Vertragsbruch mit meinen Geschäftspartnern begehen muss, da mir das Geld nicht mehr zur Verfügung steht. Denn durch die Crowdfunding-Tätigkeit bin ich dazu verpflichtet, die Waren auszuliefern, was mir durch den Entzug der dafür beiseitegelegten Geldmittel verwehrt werden würde.

    Es gibt ja auch eine Ausnahme der Berechnungsgrundlage für Saisongeschäfte - ob diese hier evtl. auch greifen könnte, weil nur 1x pro Jahr eine Einnahme erfolgt und von dieser im Verlauf des Jahres Ausgaben abgehen?

    Mir wurde vor ein paar Jahren auch von einem Jobcenter-Mitarbeiter des Selbstständigkeitsteams gesagt, dass das System nicht modern genug ist. Ich hatte jedoch Hoffnung, dass sich heutzutage etwas daran geändert hat bzw. ob die Vertragsgrundlage des nicht zu berücksichtigenden Einkommen hier nicht auch greifen müsste.

  • Es ist offensichtlich kein Saisongeschäft und deine Fragen wurden beantwortet. Das Nachfragen aufgrund der Tatsache, dass dir die Antwort nicht gefällt, ändert nichts daran. Es sind Betriebseinnahmen und wenn du keine Ausgaben hast, dann hast du Gewinn erwirtschaftet.

  • Tatsächlich ist es reine Glückssache, ob ich im 1. der 6 Monate die Einnahme habe und meine Vertragspartner bis zum 6. Monat bezahlen konnte

    Das ist doch keine Glückssache, wie kommst du nur auf sowas.

    Du bekommst das Geld erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Kampagne. Auch Kickstarter zieht erst nach erfolgreicher Kampagne das Geld von den Unterstützern ein und sendet es dir dann. Vorher fließt kein Geld an dich, somit hast du bis dahin auch keine Einnahmen aus der Kampagne.

    Und bereits zu Beginn der Kampagne weißt du, dass du bei Erfolg das Geld bekommst, und somit ist es keine Glückssache, sondern du kannst es vorab planen, dass die Produktion und Auslieferung dann zeitnah erfolgt. Wenn du länger Zeit brauchst, indem du nicht vorbereitet bist, liegt das an dir und nicht am Jobcenter.

  • Ich habe das Gefühl dass ich missverstanden wurde und möchte dazu nur noch ein letztes Mal etwas klarstellen/anmerken:

    Es hat nichts mit schlechter Vorbereitung zu tun, wenn die Auslieferung länger als 6 Monate dauert. Die Produktion kann erst gestartet werden sobald das Geld eingenommen wurde. Die Produktion dauert 6-8 Monate. Nach der Produktionsphase nehmen die internationalen Versandunternehmen erst Zahlungen an. D.h. der gesamte Prozess kann nicht abgekürzt werden und ist in den 6 Monatsspannen nicht abschließbar, ohne dass mir zwischendurch das benötigte Geld eingezogen und dadurch der Prozess gestört wird.

    Die Einnahmen sollten nur nach Abzug der rechtsverbindlich davon abzuziehenden Ausgaben kalkuliert werden - selbst wenn dies zeitlich verzögert ist. Das ganze Problem wurde mir damals schon von meinem Jobcenter Berater bestätigt, aber ich hatte gehofft, dass sich an der Problematik heutzutage etwas geändert hätte. Schließlich ist dieses Geschäftsmodell nicht erst gestern entstanden.

  • Und die Antwort bleibt dieselbe: es hat sich nichts geändert. Betriebseinnahmen im Bewilligungsabschnitt abzüglich Betriebsausgaben im Bewilligungsabschnitt. So wird gerechnet und nicht anders.

  • Alles klar, danke. Ich finde es nur bedauerlich, dass viele Crowdfunding-Businesspläne dadurch nicht umsetzbar sind, obwohl diese Finanzierungsmethode in zahlreichen Publikationen des Jobcenters beworben wird.

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