Hallo!
Ich habe 7 Wochen nach dem Ablauf der ALG II Zeit einen rechtskräftigen Urteil über rückständigen Unterhalt von 4 Jahren erhalten. Hat man ein Meldungspflicht noch? Mir wird vorgeworfen dass ich die Mitwirkungspflicht verletzt habe. Aber ich habe erst letzte Woche dies erhalten. Und ohne Urteil kann ich auch nichts mitteilen?!