... in meiner Eingliederungsvereinbarung steht, dass ich mich krank melden muss, wenn ich krank bin. Nun war ich krank und habe die AU nicht eingereicht. Aus bestimmten Gründen möchte ich sie jetzt nachreichen. Geht das? Oder ist es keine gute Idee? Wie könnte das Jobcenter reagieren bzw. mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Auch einfach Stichwörter oder Urteile, wo ich nachgoogeln kann, würden mir helfen.
Gruß
bonheur