Schönen guten Tag,
nach erfolgloser Suche bei Google versuche ich mal, hier evtl. eine Antwort zu finden.
Verstehe ich das richtig, dass der eine Euro/Std. bei einem Ein-Euro-Job nicht als Einkommen zählt und folglich nicht angerechnet werden kann?
Ich beziehe den normalen ALG2-Regelsatz (ca. 420 Euro) und habe einen Minijob mit ca. 60 Euro im Monat (also nicht im Anrechnungsbereich).
Wie verhält sich das ganze, wenn ich jetzt noch zusätzlich einen Ein-Euro-Job anfange?
Da der eine Euro pro Std. lt. Jobcenter ja eine Mehraufwandsentschädigung und kein Lohn ist und dieser anrechnungsfrei ist, stimmt dann meine Rechnung, dass ich
monatlich 420 Eu. (ALG2) + 60 Eu. (Mini-Job) + 100 Eu. (Ein-Euro-Job) ohne Abzug hätte?
Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
MfG