Hallo Zusammen,
ich bin noch recht neu und habe bisher immer nur zu einigen Themen mitgelesen. Nun habe ich aber selbst eine Frage und hoffe, dass ich hier im richtigen Themenbereich bin und es noch keinen Thread dazu gibt (über die Suchfunktion habe ich jedenfalls nichts passendes gefunden).
Mein Mann und ich wollen uns scheiden lassen, wir beziehen jedoch beide Hartz IV, sodass wir uns keinen Anwalt oder sonstiges leisten können. Ich habe diesbezüglich bereits nachgelesen und gesehen, dass es die Möglichkeit gibt einen Antrag zu stellen, damit die Kosten vom Staat übernommen werden, ich habe jedoch nicht ganz verstanden wie das funktioniert und ob man das zurückzahlen muss.
Muss ich diesen Antrag stellen bevor ich zum Anwalt gehe oder macht der das? Und gilt das dann auch schon für eine Beratung oder muss ich dann auch dort direkt die Scheidung machen lassen? Und wann muss man das zurück zahlen? Ich finde dieses ganze Juristendeutsch einfach immer wieder verwirrend, aber vielleicht kann mir hier ja jemand das ganze etwas verständlicher erklären.
Vielen Dank schon vorab und liebe Grüße!