ALG II Antrag abgelehnt - Bedarfsgemeinschaft und Fragen

  • Hallo ,

    Kurz zu mir ich bin 27 Jahre alt und habe einen Sohn der aber jetzt nicht mehr bei mir lebt, aus persöhlichen Gründen . Vor 6 Monaten habe ich meinen Freund kennen gelernt und bin auch wegen persöhlichen Gründen ganz schnell umgezogen , in eine andere Stadt . Ich beziehe seiht 3 Jahren Harz 4 weil ich vor 4 Jahren schwanger wurde , mit dem Kindesvater habe ich nichts mehr zu tuhn er möchte keinen Kontakt . Vor ungefähr 2 Monaten bin ich dann umgezogen zu meinem neuen Freund , und habe mit dem Jugendamt ausgemacht das mein Sohn bei meine Mutter bleibt . Mein Freund Arbeitet und verdient knapp über 1000 euro , es handelt sich um eine WG dort da wohnt noch eine weitere Person die bezieht aber schon Rente so gut wie gut . Am Anfang hatten wir zusammen ein Zimmer , er hat mir von Anfang nur Geld geliehen aber nicht geschenkt weil er vorsichtig ist . Das Jobcenter rechnet somit sein Einkommen an und ich gehe leer aus . Begründung wir wären eine bedarfsgemeinschaft , Jetzt haben wir getrentte Zimmer ich kaufe selbst ein so wie mein Freund auch . Dazu muss ich mir immer Geld leihen bei Freunden oder eben meinem Freund . Vor 4 Monaten war ich in eine Arbeitsmaßnahme die über das Jobcenter lief , die durfte ich ja dann auch nicht mehr machen . Diese Maßnahme hätte ich gebraucht weil ich unter eine schwereren Aufmerksamkeitsstörung leide. Mir wurde erst mitgeteilt das ich ein Widerspruch einlegen kann als ich einen Neu Antrag zu dem Jobcenter in der neuen Stadt gestellt habe . Beide Jobcenter arbeiten aber zusammen , Mein Freund bekommt bald Arbeitslosengeld 1 weil er einen Befristeten Vertrag hat . Einen Wiederspruch habe ich nachträglich gestellt , aber zu dem Zeitpunkt ist die Frist schon abgelaufen daher habe ich einen Überprüfungsantrag gestellt . Ich habe genau alles geschrieben , das mein Freund mir nur Geld Leiht und wir getrette Zimmer haben das wir noch nicht mal uns 1 Jahr kennen geschweige den zusammen leben . was ich noch vergessen habe , als Ergänzung das ich meine Krankenkassenbeitrag nicht bezahlen kann und mir Freunde nur 60 Euro leihen aber 190 Euro soll der Krankenkassen Beitrag kosten . Meine Frage wird mein Überprüfungsantrag angenommen oder muss ich mit einem Anwalt vor gehen ? es geht darum das mir rückwirkend das Geld gezahlt wird .

  • Ob ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid oder nicht, ist immer ein Einzelfall. Dass in nur einem Zimmer eine Art Wohngemeinschaft besteht, ist kaum möglich. Unterstützung bekommst du offensichtlich auch und er war auch der einzige Grund für den Umzug. Sogar dein Kind hast du für ihn aufgegeben.

    Letztlich müsste ein Gericht die Sachlage beurteilen, das kann sowieso kein Forum.

    Ob du einen Anwalt nimmst, ist deine Entscheidung. Besser wäre es wahrscheinlich.

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