ALG II - Schüler Gymnasium - Sanktion wegen versäumten Meldetermin - Schüler Bafög

  • Guten Morgen,

    ich hoffe, ich habe das richtige Unterforum ausgesucht..

    Es geht um meinen Sohn, 18Jahre, 12. Klasse Gymnasium, wohnt noch bei mir (plus Bruder, 9 Jahre). Wir beziehen ALGII, der Große 70,- im Monat wegen zu wenig Unterhalt.

    Meine Frage:

    Der Große hat letztens eine Ladung/Termin zum JC bekommen, um Zitat "...Gespräch... Berufsberatung... feststellen, welche Leistungen für Ihre Eingliederung in Ausbildung erforderlich sind.."

    Mitbringen soll er das letzte Zeugnis und Bewerbungsunterlagen.

    Mein Sohn ist im Abi-Jahr und hat ständig Klausuren, Termine, Projekte und verbringt Tage und Nächte mit Lernen und Organisation. Gerade das letzte Abi-Jahr hat es noch mehr in sich als die Vorherigen und erst recht mit Corona, denn durch den ganzen Schulausfall hinken die Jugendlichen total hinterher!

    ******************************

    a) sich mein Sohn gedemütigt fühlt, zum JC gehen zu müssen, an Gymnasien ist das leider manchmal ein Thema, auch bei den Lehrern (Kleinstadt und unfähige Pädagogen ist eine sehr unangenehme Kombination!)

    b) nicht noch mehr unter Druck gesetzt wird durch die ****** des JC und er vielleicht irgendetwas antwortet, was zu seinem Nachteil ist

    c) nicht sein Zeugnis vorlegen soll, wo dann vielleicht subtile abfällige Bemerkungen wegen der Nicht-TOP-Zensuren kommen bzw. Druck gemacht wird, wenn die Zensuren nicht so sind, wie die sich das vorstellen, Er in irgendeine Ausbildung gedrängt wird (obwohl das nicht so geplant war) nur weil die ihn unbedingt aus ihren Berechnungen raushaben wollen, egal was er dann hinterher macht. Bei ihm ist aber ein Studium angedacht, wobei er noch nicht genau weiß, welches, da haben sie im Moment viel Druck, auch von anderen Seiten, daher möchte ich noch mehr Druck vermeiden.


    MEINE FRAGE:

    Was passiert (und in welchen Schritten), wenn er nicht zum Termin, ggf. Folgetermin, ggf. Folgetermin geht?

    AUSSERDEM: Was ist mit Corona, die Zahlen steigen massiv, mein Sohn ist Risikopatient (ich auch), ich möchte auf keinen Fall irgendwelche Termine, die eigentlich überflüssig sind oder zumindest noch Zeit hätten!!


    Ich möchte auf keinen Fall, dass sich mein Sohn

    a) ansteckt und

    b) Was ist mit den Sanktionsverboten gegen U25 Jährige?

    Und ich wette, geht er erstmal dahin, kommt sicher irgendwann der nächste Termin und der nächste, nächste usw... dann ist er ja auch noch zusätzlich beschäftigt, dabei soll er sich vernünftig auf sein Abitur vorbereiten und konzentrieren!

    Ich bin für jeden Tip dankbar, wie man so einen Termin umgehen kann.

    Lg

    Syno

    Titel-Korrektur, wir bleiben sachlich und nehmen die strengere U25 Regelung

    zur Kenntnis § 31a SGB II - Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen

  • Eigentlich muss man sich wirklich überlegen, auf sowas zu antworten. Das Geld nimmt man gern, aber Pflichten mag man nicht. "Wasch mich, aber mach mich nicht nass."

    Niemand wird deinem Kind Steine in den Weg legen. Wenn er z. B. studieren will, wird ihm das niemand verbieten. Wenn er eine Ausbildung machen will, wird man ihn dabei unterstützen. Da gibt es Infomaterial, Computerprogramme, um den richtigen Studiengang zu finden etc. Was ist so schwierig daran, das Ganze auch mal positiv zu sehen? Die Berufsberater gehen in die Schulen und bieten allen Schülern Betreuung und Hilfe an. Das ist was ganz normales.

    Wenn der Termin in die Schulzeit fällt, nimmt man den Hörer in die Hand und bittet um einen Nachmittagstermin. Und wenn man Risikopatient ist (die Gefahr in der Schule dürfte wesentlich höher sein als in einem Einzelzimmer mit einem Berufsberater mit Maske und Plexiglasscheibe dazwischen), dann reicht man ein Attest ein oder fragt auch dazu nach.

    Wo ist das Problem? Man wird einfach wissen wollen, was er nach der Schule vorhat und wie man ihn unterstützen kann. Natürlich wird man ihm auch mitteilen, dass er als ALG2 Empfänger Pflichten hat. Das ist so und das muss nunmal kommuniziert werden.

    Ein unentschuldigtes Fehlen ergibt eine 10%ige Sanktion. Das steht aber auch sicher in der Einladung drin.

  • mein Kind geht aufs Gymnasium und bekommt Ausbildungsförderung/Schüler-Bafög. Diese wurde errechnet je nach Einkommen von Vater, Mutter und Kind (Kindergeld 204,- und Mindest-Unterhalt 326,- monatlich, da 18 Jahre)

    Meine Frage ist nun, ob diese Förderung auf ALG2 anrechenbar ist? Mir wurde gesagt, nein, da es ja schon nach dem (zu geringen) Einkommen von Vater, Mutter und Kind berechnet wurde.

    Desweiteren habe ich im Internet folgendes gefunden bei nicht anrechenbaren Einkommen:

    Heisst das also, dass diese Förderung nicht auf ALG2 als Einkommen anzurechnen ist?

    Und weiß dann zufällig auch jemand, ob diese Förderung mit dem Kindes-Unterhalt verrechenbar ist? Der Vater will den Unterhalt um diese 125,- kürzen, obwohl die Förderung ja schon nach dem zu geringen Einkommen berechnet wurde, somit würde bei Kürzung von 125,- Unterhalt, mein Kind ja garkeine Förderung haben.

    Leider konnte ich auch nach mehreren Telefonaten mit Bafögamt, Jugendamt und Ministerien für Justiz und Finanzen keinerlei Auskunft dazu bekommen, wusste keiner. Das gibts doch garnicht.

    Lieber Tamar,

    danke für deine Antwort, es ist ja schön, dass man "Infos geben und unterstützen möchte etc." aber das entscheiden wir trotz event. Sanktion allein, ob wir die Hilfe annehmen oder nicht, und damit kommen wir zum Punkt, es ist eben keine "Hilfe oder Unterstützung" sondern eine Pflicht und diese empfinden wir in dieser Form als Gängelung. Die Jugendlichen haben den Kopf voll mit dem Abitur und wenn sie Hilfe brauchen, sagen sie es selbst. Berufsfindung wird auch mehrfach in der Schule gemacht, das muss kein Jobcenter machen, es gibt auch Menschen, gerade Jugendliche, denen das peinlich ist. Da nehmen wir die 10% in Kauf, ********

    *********************

    Schönen Tag.

    Wir bleiben sachlich und beschäftigen uns mit der derzeit

    geltenden Rechtslage. Bitte beachten:

    Rechte, Pflichten und Minderungen

    Beiträge alle zusammengeführt!

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