Ich befinde mich in der unglücklichen Lage das mir 1 Monat an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung für Arbeitslosengeld fehlen
Wenn ich es richtig verstanden haben stehen einem bei ALG II 3.100€ bzw. 150€/Lebensjahr als Freibetrag zur Verfügung.
Da ich den Freibetrag überschreiten werde stellt sich mir die Frage, ob mir auch Verbindlichkeiten von meinem vermeintlichen "Vermögen" abgezogen werden?
Als Beispiel: Kontoguthaben 10k € - BAföG-Darlehen 10k € = 0 €
Falls da keine Berücksichtigung stattfindet, wäre es dann sinnvoll diese Schulden direkt vor Beantragung abzubezahlen oder wird das als Betrugsversuch bzw. Erschleichen von Leistungen ausgelegt?
Auf den offiziellen Seiten lese ich nur alle mögliche Informationen was zum Vermögen zählt, aber nichts von abzugsfähigen Schulden/Darlehen.
Vielleicht kann mir hier jmd. weiterhelfen, Danke.