Anspruch für mein Erwachsenen Sohn

  • Guten Abend,

    Ich bitte euch um eueren Rat.

    Ich bin alleinerziehende Mutter. Gehe Teilerzeit arbeiten und mein Sohn (20 Jahre, ohne Beruf und Lehre) wohnen zusammen.

    Wie es bei der Jugend so ist,schläft er selten zu Hause, kommt manchmal Wochen nicht nach Hause. Leider gibt er auch selten eine Info, wie seine Tages Gestaltung abläuft.

    Am 6.Mai 2020 verließ er unsere Wohnung mit all seinen Sachen und ließ den Wohnungsschlüssel bei mir zu Hause.

    Ich ging davon aus das er eh wieder kommt.

    Irgendwann hab ich erfahren das er bei seinen Vater unter gekommen sei.

    Nun möchte mein Sohn sein Geld was ihm vom Jobcenter zu steht haben. Ich habe immer alle Gelder Verwaltet. Das Kindergeld überweise ich ihn monatlich.

    Ich habe heraus gefunden das mein Sohn bis 30.09 bei unserem Jobcenter gemeldet ist/war.

    Somit möchte er 2 Monate von mir erstattet bekommen.

    Er war bis zum 30.09 bei unseren JC gemeldet. Muss ich ihn den Mietanteil für unsere Wohnung aushändigen? Er hätte ja jeder Zeit wieder kommen können....

    Ich hoffe auf eure Erfahrung.

    Liebe Grüße

    Nancy

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