Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Leistungsbetrugs gemäß 263 StGB sowie einer Ordnungswidrigkeit nach §63 (1) Nr. 7 SGB II
"Bezug: Bescheid des Jobcenters der Stadt XXX vom 24.Juni 2020 zur AUfhebung, Erstattung und Zahlungsaufforderung
Sehr geehrter XXX,
gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren geführt, dass den folgenden Tatvorwurf zum Gegenstand hat:
Verdachts des Leistungsbetrugs gemäß 263 StGB
zum Nachteil des Jobcenters der Stadt XXX
"
Durch einen Datenabgleich beim Rentenversicherungsträger und hierauf angeforderter Arbeitgeberunterlagen wurde dem Jobcenter bekannt, dass ich am 01.03.20 eine geringfügige Beschäftigung ausübte.
Bis zum 31.03.2020 erhielt ich noch ALG II. Ich dachte mein Studium beginnt ab dem 01.03.2020 welches ich dem Jobcenter mitteilte,jedoch begann das Studium erst ab dem 31.03.2020 und die Korrektur teilte ich dem Jobcenter auch fristgemäß mit.
Ich wollte neben meinem Studium/BAföG eine geringfügige Arbeit ausüben und habe die Arbeit schon ab März (01.03.2020) aufgenommen, weil ich noch den 01.03.2020 als Starttermin für mein Studium hatte.
Es handelt sich um unrechtmäßige Leistungszahlungen in Höhe von 120€.
Wieso wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet bei 120€, die ich zurückzahlen würde? Habe dies nicht einmal mit Absicht verursacht.
Ich habe 2 Wochen Zeit mich zur Sache zu äußern, was soll ich tun?
Titel-Korrektur für besseres Suchergebnis.
Titel war zu lang