ALG II Prozedere als Selbständige nach 6 Monaten mit Zufluss von Einkommen nach Bewilligungszeitraum
Hallo,
ich habe zwei Fragen zu meiner Situation und hoffe, Sie können mir helfen. Vielen Dank im Voraus
ich bin selbständig tätig als Freelancer in der Kreativbranche mit unregelmäßigem Einkommen, auf Projektbasis. Aufgrund der Corona-Pandemie sind mir im Frühjahr und Sommer - wie so vielen Solo-Selbständigen - sämtliche Projekte weggebrochen. Ich beantragte daraufhin ALG II (Grundsicherung) und dies wurde mir auch bewilligt, besfristed für 6 Monate vom 01. Juni bis 30. November 2020. Mein Vermögen befindet sich weit unter der Grenze des erheblichen Vermögens, was ich auch im Antrag angab, jedoch wurde trotzdem eine Prüfung meines Vermögens durchgeführt, und ich musste sämtliche Kontoauszüge + Formular Anlage VM beim Jobcenter in Berlin vorlegen.
Jetzt ist es mir endlich gelungen, einen Auftrag mit einer Vergütung von 5.000 € an Land zu ziehen, der mich wieder etwas über Wasser halten kann. Darüber bin ich sehr froh, da ich dann keinen Weiterbewilligungsantrag stellen muss. Die Arbeit an diesem Auftrag beginnt bereits jetzt - ab November - und wird sich bis in den Dezember hinziehen. Die Vergütung wird allerdings erst nach erledigter Arbeit und anschließender Rechnungsstellung ca. Mitte/Ende Dezember auf meinem Konto gutgeschrieben.
Daher zwei entscheidende Fragen:
1. Ich arbeite bereits jetzt an dem Projekt, aber die Vergütung fließt mir erst Ende Dezember zu. Da sich also der Zufluss meiner Vergütung außerhalb des 6-monatigen ALG II Bewilligungszeitraums (01. Juni bis 30. November 2020) befindet, ist diese Vergütung somit nicht als Einkommen auf das ALG II anzurechen und auch für die abschließende EKS nicht relevant?
2. Falls sich die Auftragslage wieder verschlechtert, und ich im Frühjahr 2021 erneut einen Antrag auf ALG II wegen Corona stellen muss (und die Vermögensprüfung weiterhin bis Ende 2021 ausgesetzt würde - laut Medienberichten ), müsste ich dann meine im Dezember erhaltene Vergütung erst einmal "aufbrauchen"? Oder würde diese Vergütung dann automatisch zum Bestandteil meines Vermögens gezählt werden (das sich insgesamt weiterhin unter der Grenze befände) mit wiederum 6 Monaten Bewilligungszeitraum?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
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