ALG II Erstantrag und Fragen

  • Hallo :)

    Ich bin neu hier und auch bei ALGII.

    Ich bräuchte bitte eure Hilfe bezüglich was ich dem Jobcenter antworten soll.

    Ich ( 37, alleinerziehend) und meine Tochter (5) wohnen bei meinen Eltern. Im Erstantrag habe ich mich und meine Tochter als Bedarfsgemeinschaft angegeben und meine Eltern als HG in der wir unentgeltlich wohnen. Ich habe seit der Geburt meiner Tochter nie wieder gearbeitet... und bin mit meinen Ersparnissen zurecht gekommen. Somit konnte ich in der Anlage EK lediglich Kindergeld und Unterhaltsvorschuß als Einkommen angeben.

    Nun kam folgende Aufforderung zur Mitwirkung:

    "Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestanden hat.

    Folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben werden hierzu noch benötigt :

    -Wovon haben Sie vorher gelebt?

    -Verdienstbescheinigung, Kündigung ect.

    -wer aus der Bedarfsgemeinschaft erzielt Einkommen, bitte Nachweise vorlegen

    -bitte eine Antragsbegründung vorlegen

    Wäre sehr dankbar wenn mir jemand helfen könnte was ich hierauf jetzt zu antworten habe, so daß mir kein Nachteil entsteht.

    LG

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  • Hallo Tamar

    Vielen Dank für deine Antwort.

    Ja klar die Wahrheit wäre mir natürlich auch am Liebsten...

    Nachdem ich damals meine Elternzeit beendet habe, hatte ich bereits schonmal einen Antrag stellen wollen. Damals war ich 32, alleinerziehend und gab beim Gespräch an das meine Eltern mich unterstützen... da hat der SB mir weiss machen wollen das ich mit meinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft darstelle..(obwohl Ü25 und mit Kind) und hat mich sowas von eingeschüchtert, dass ich nie wieder hin bin und dann halt erstmal von dem was ich auf dem Konto hab gelebt...

    Würde ich angeben das ich von meinem ersparten und mit Unterstützung von meinen Eltern gelebt habe... Sollte das kein Problem sein?

    Ich hab ja eigentlich schon dargelegt welches EK die Bedarfsgemeinschaft hat und jetzt fragen sie wieder danach... Nicht das die dann wieder meine Eltern da mit einbeziehen wollen...

    Bezüglich der Kontoauszüge dürfen die doch nur die letzten 6 Monate von mir einfordern oder?

  • Nun ja, dann gibt es wohl auch 2 Wahrheiten. Einmal hast du von Vermögen gelebt und einmal wurdest du von den Eltern rundumversorgt. Welche Wahrheit ist jetzt die richtige? Ich weiß es nicht.

    Bei Zweifeln (und die gibt es hier wahrscheinlich) können auch länger zurück liegende Kontoauszüge verlangt werden. Lebensunterhalt + Krankenversicherung für x Jahre, wie hoch war denn das Vermögen? Vor allem, wenn du nach der Elternzeit noch Jahre ohne etwas gelebt hast?

    Wenn du vor der Elternzeit gearbeitet hast, verstehe ich sowieso nicht, wieso du dann nicht gearbeitet oder Alg1 beantragt hast. Oder dich dann wenigsten in den letzten 2 Jahren nach Arbeit umgesehen hast. Demnach fehlt es, doch am tatsächlichen Druck, den Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten zu können.

    Jedes JC wäre da misstrauisch.

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