Hallo
Ich bin neu hier und auch bei ALGII.
Ich bräuchte bitte eure Hilfe bezüglich was ich dem Jobcenter antworten soll.
Ich ( 37, alleinerziehend) und meine Tochter (5) wohnen bei meinen Eltern. Im Erstantrag habe ich mich und meine Tochter als Bedarfsgemeinschaft angegeben und meine Eltern als HG in der wir unentgeltlich wohnen. Ich habe seit der Geburt meiner Tochter nie wieder gearbeitet... und bin mit meinen Ersparnissen zurecht gekommen. Somit konnte ich in der Anlage EK lediglich Kindergeld und Unterhaltsvorschuß als Einkommen angeben.
Nun kam folgende Aufforderung zur Mitwirkung:
"Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestanden hat.
Folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben werden hierzu noch benötigt :
-Wovon haben Sie vorher gelebt?
-Verdienstbescheinigung, Kündigung ect.
-wer aus der Bedarfsgemeinschaft erzielt Einkommen, bitte Nachweise vorlegen
-bitte eine Antragsbegründung vorlegen
Wäre sehr dankbar wenn mir jemand helfen könnte was ich hierauf jetzt zu antworten habe, so daß mir kein Nachteil entsteht.
LG
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