Umzug in die Wohnung der Tochter wegen zu hohen Mietkosten - Fragen Anspruch ALG II

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ich lebe derzeit alleine (verwitwet) in einer zu großen Wohnung, da mein jüngster Sohn letztes Jahr ausgezogen ist. Derzeit erhalte ich Witwenrente und Leistungen nach SGB II (ALG2). Es reicht vorne und hinten nicht, da die Wohnung für mich alleine einfach zu groß und teuer ist. Jedoch finde ich in der jetzigen Wohnungslage nichts passendes (wohne in einer Großstadt).

    Nun zum eigentlichen Problem bzw. zur Frage:

    Meine Tochter (schon seit Jahren ausgezogen) bietet mir an, dass ich bei ihr einziehen kann. Sie hat eine sehr große Wohnung (Mietwohnung) und sie bietet mir an einen Untermietvertrag zu erstellen, so dass ich ein ein eigenes Zimmer hätte und die restlichen Räumlichkeiten (Bad, Küche etc.) mit ihr teilen kann. Nun frage ich mich, ob das überhaupt so problemlos klappen würde. Ich möchte nicht, dass sie für irgendwelche Kosten von mir aufkommt. Soweit ich verstehe, würden wir dann als Bedarfsgemeinschaft gelten und auch ihr Einkommen würde dann mit einberechnet werden, oder?

    Hinzu kommt, dass Sie kaum zuhause ist. Sie arbeitet von 09.00-23.00 (mindestens, wenn nicht sogar länger). Sprich sie isst auch nicht daheim, sondern auf der Arbeit. Würde das als Begründung gelten, dass wir keine Bedarfsgemeinschaft führen?

    Ich hoffe ihr könnte mich hier ein wenig aufklären.

    Viele Grüße

    Pady

  • Wenn die Tochter über 25 ist, bildet ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Dann greift nur die sogenannte "Unterhaltsvermutung". Die kann man bestreiten, indem sie z. B. erklärt, dich nicht weiter zu unterstützen.

    Ob ein Untermietvertrag notwendig ist, müsst ihr selbst entscheiden, denn im Normalfall wird sowieso dann die Hälfte der Miete (Kopfteilsprinzip) bei dir berücksichtigt. Und mehr als die Hälfte der Miete will deine Tochter doch sicherlich nicht von dir haben, oder?

  • Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ja, die Tochter ist Ü25. Die Wohnung ist halt etwas größer (4-Zimmer), sprich die Hälfte der Miete würde definitiv nicht angemessen sein.

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