Eingliederungsvereinbarung Intensiv Betreuung

  • Guten Morgen.

    Ich habe vor kurzem mit einer Dame aus dem Jobcenter telefoniert und da haben wir über meine Berufliche Zukunft gesprochen, wir haben uns geeinigt das sie sich beim örtlichen Callcenter nach einer Job Möglichkeit erkundigt da ich dort schon mal befristet gearbeitet habe und mir der Job dort sehr gut gefallen hat. Es ging nur um dieses Callcenter. Da ich bereits mehrmals sagte das ich mir Callcenter nicht mehr vorstellen kann es sei dann dieses Callcenter wo ich bereits war. Ein paar Tage später bekam ich eine Eingliederungsvereinbarung zu einer Intensiv Betreuung mit der Vereinbarung einer unterbringung in Arbeit. Mit dem Job Wunsch Callcenter. Dabei war die Vereinbarung in dem Gespräch nur das die bei unserem örtlichen Callcenter anruft und sich erkundigt. Von einer Eingliederungsvereinbarung war nie die Rede.

    Jetzt die Frage. Muss ich diese neue Eingliederungsvereinbarung annehmen oder kann ich diese auch Ablehnen ohne Sanktionen zu erhalten?

    Liebe Grüße

  • Gibt es denn bereits eine noch gültige Eingliederungsvereinbarung?

    Ansonsten steht es dir frei, Gegenvorschläge zu machen, denn ein EV muss verhandelt werden. Wenn du einen anderen Berufswunsch hast, teilst du das noch mit, ansonsten z.B., dass Callcenter im Tagespendelbereich sein sollen etc.

    Grundsätzlich bist du sowieso verpflichtet, jede zumutbare Tätigkeit anzunehmen, das Jobcenter muss da keine Rücksicht auf deine Wünsche nehmen. Wenn du einen Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung bekommst und verhinderst die Einstellung, zieht das unabhängig von einer bestehenden EV eine Sanktion nach sich, soweit du keinen wichtigen Grund für dein Verhalten hattest.

  • Also aktuell besteht noch eine gültige EGV.

    Deswegen möchte ich nicht unbedingt eine nächste Unterschreiben. Mit der aktuellen hat alles super gepasst und auch die Beraterin ist eine super nette Dame mit der ich immer gut zusammen arbeiten kann. Mit der Zustimmung der Intensivbetreuung würde ich von dieser Betreuung weg sein.

    Also kann ich diese ablehnen da noch eine gültige besteht?

  • Wie lehne ich dies am besten ab ohne mir Ärger mit dem Jobcenter einzuhandeln? Immerhin bekam ich die EGV nach einem Gespräch ohne darauf hingewiesen worden zu sein das sie mir eine Zukommen lässt. Davon war nie die Rede.

    Meine EGV läuft noch bis 3.08.2022

    Ich beziehe seit einem Jahr ALGII und bin noch sehr unerfahrenim Thema Jobcenter.:fie

    Liebe Grüße.


    Wie hier zu sehen steht in der Schlussformel die EGV würde mit beiden Vertragsparteien erarbeitet und das die gemeinsam festgelegten Pflichten erfüllt werden. Dies ist definitiv nicht der Fall das etwas gemeinsam ausgearbeitet wurde. Ich wusste bis zum Zeitpunkt der per Post zugesandten EGV nichts von alle dem. Wir haben Telefonisch nur besprochen das sie beim örtlichen Callcenter nachfragt ob ein Job verfügbar ist. Nicht mehr. Nicht weniger. :hmm

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