ALG II Antrag - Wohnungslos - Kein Personalausweis und Fragen

  • Hallo Wertes Forum ich hab mich hier gerade angemeldet weil ich dringend eure Hilfe brauche.. ******

    Am 22.11.2019 hab ich im Örtlichen Jobcenter ALG 2 beantragt ich war zu dieser Zeit Wohnungslos und Mittellos.. Das Problem war mein Personalausweis, der war bereits ein paar Monate abgelaufen.. Ich hab das dort so geschildert und man zeigte auch Verständis verwies aber auf einen angeblichen Leitsatz "Kein gültiger Ausweis, kein Geld" auch die Vorlage von Geburtsurkunde, abgelaufener Perso und AOK Karte ( mit Lichtbild ) war nicht ausreichend. ******************

    Ein Darlehen wollte man mir auch nicht geben aus oben genannten Grund. Dank Pfandflaschen hab ich die 23! € für einen Vorläufigen Ausweis und die paar Euro für Passfotos zusammen bekommen.. Da hatten wir bereits Ende Januar.. Im Februar wurde mein Antrag dann endlich angenommen meine Identität festgestellt und der Ausweis dann sogar noch Kopiert.. Bewilligung erfolgte dann ab 02.20 eine Nachzahlung gab's nicht auch nicht an die Krankenkasse diese will für die 2 Monate 1700€ von mir..

    Wie auch immer diese Summe zustande kommt ich war nicht beim Arzt oder sonstiges.. Ja den Grund kann man sich wohl denken "fehlende Mitwirkung" So das erstmal dazu. Im April 2020 folgten dann Aufforderungen ich soll eine Kopie eines neuen gültigen Ausweises einreichen da mein bisheriger Vorläufiger Ausweis abgelaufen ist.. Grund: Identitätsfeststellung... Nach mehrmaligem Versuch diese Kopie einzufordern haben sie es gelassen

    **************************

    Im Juli wurden meine Leistungen dann wegen Corona automatisch weiterverlängert bis 01.2021... Im September wurden mir 2 mal Termine zu geteilt aber keine Einladung geschickt und auch keine Anhörung dann.. danach nur ein Sanktionsbescheid der kam von einer anderen Zweigstelle von diesem Jobcenter..

    Können die im Jobcenter die Briefe irgendwie zurückhalten oder geht das garnicht??? By the Way eine Eingliederungsvereinbarung hab ich bisher weder unterschrieben noch kam eine als Verwaltungsakt.

    Im Oktober hat man mir dann ein Schreiben gesendet indem stand mein Bewilligungszeitraum würde auslaufen Daraufhin hab ich den Ausgefüllt und abgegeben und siehe da wurde abgelehnt..... Grund : "weiterhin liegt kein Ausweis vor" Am 1.11 hatte ich dann natürlich kein Geld auf dem Konto

    Bin sofort in Wiederspruch und hab mich ans Sozialgericht gewand mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz.. Dieser wurde mir heute Versagt ich soll doch bitte von Selbsthilfe gebrauch machen und den Ausweis einreichen...

    Wir bleiben hier im Forum sachlich! Titel-Korrektur

  • Hallo!

    MerkblattArbeitslosengeld II

    Bin sofort in Wiederspruch und hab mich ans Sozialgericht gewand mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz.. Dieser wurde mir heute Versagt ich soll doch bitte von Selbsthilfe gebrauch machen und den Ausweis einreichen...

    Die Ablehnung des Sozialgerichts verständlich, denn die Probleme erledigen sich

    mit Vorlage des Personalausweis. Es wird auch eine Meldeadresse benötigt, falls

    immer noch wohnungslos. Dafür gibt es Anlaufstellen (Caritas, Diakonie) denn

    jeder ALG II Leistungsberechtigte muss postalisch erreichbar sein.

    Im Juli wurden meine Leistungen dann wegen Corona automatisch weiterverlängert bis 01.2021... Im September wurden mir 2 mal Termine zu geteilt aber keine Einladung geschickt und auch keine Anhörung dann.. danach nur ein Sanktionsbescheid der kam von einer anderen Zweigstelle von diesem Jobcenter..

    Unverständlich und die Vermutung liegt nahe, dass hier Informationen "vergessen"

    wurden von dir. Eine Sanktion fällt nicht "einfach so vom Himmel". Sanktionen

    gibt es für § 31 SGB II - Pflichtverletzungen und § 32 SGB II - Meldeversäumnisse.

    Geschriebenes also erklärungsbedürftig!

    Gruß

  • Vielleicht wäre es schlichtweg auch günstig, du würdest einfach mal eine Frage formulieren? Zu was brauchst du unsere Hilfe, wenn selbst das Sozialgericht sagt, dass du keine Hilfe brauchst, weil du dir selbst helfen kannst?

  • Hey Tamar *****

    Können die Sachbearbeiter Briefe zurückhalten oder geht das garnicht weil Automatisiert? Mein Bewilligungszeitraum war nicht abgelaufen warum schickt man mir einen Weiterbewilligungsantrag zu?

    nichtmal Google hat da ansatzweise was zu

    Wir bleiben sachlich!

  • Hallo!

    Wenn wirklich bis 01/21 bewilligt wäre, wäre das dem Sozialgericht sicher im Rahmen des Eilverfahrens aufgefallen. Ich kann daher deine Angaben nicht so glauben.


    Genauso: woher willst du wissen, dass Briefe zurückgehalten wurden? Wie kommst du auf sowas?

    Nicht nur die Bescheide sind wichtig, sondern beantworte bitte präzise die Frage von

    Tamar: "Genauso: woher willst du wissen, dass Briefe zurückgehalten wurden? Wie

    kommst du auf sowas?" Es fehlten im Eingangs-Thema diese wichtigen Informationen.

    Gruß

  • Hallo Grace, mir würden Termine zu geteilt ohne Bescheid per Post auch keine Anhörung kam wo ich mich dazu äußern könnte. Der Sanktionsbescheid ist angekommen. Ich wäre ja hingefahren und beim 2. Termin hatte ich einen triftigen Grund nicht zu erscheinen aber mich hat garkeiner gefragt.

  • Hallo!

    Ich wäre ja hingefahren und beim 2. Termin hatte ich einen triftigen Grund nicht zu erscheinen aber mich hat garkeiner gefragt.

    Das Merkblatt, was dir hier eingestellt wurde, hätte Aufschluß über deine Pflichten gegeben:

    ALG II Antrag - Wohnungslos - Kein Personalausweis und Fragen

    Hier liegt eine Pflichtverletzung vor, denn du hättest dich sofort mit dem Jobcenter

    in Verbindung setzen müssen, wenn du aufgrund irgendwelcher Umstände verhindert

    warst.

    Der Sanktionsbescheid ist angekommen.

    Den Sanktionbbescheid und den Bewilligunsbescheid bitte als PDF über die

    Dateianhänge des Forum hochladen, ausreichend anonymisiert.

    Es stellt sich immer noch die Frage von Tamar:

    Genauso: woher willst du wissen, dass Briefe zurückgehalten wurden? Wie kommst du auf sowas?

    Diese Frage wurde nicht hinreichend erklärt. Da in Coronazeiten Vieles Online gemacht,

    auch hier Erklärung, wie der Antrag gestellt wurde, online?

    Gruß

  • Hallo!

    Den Sanktionbescheid und den Bewilligunsbescheid bitte als PDF über die

    Dateianhänge des Forum hochladen, ausreichend anonymisiert. Vorher

    geht es hier nicht weiter, denn es macht wenig Sinn.

    Nach einer automatischen Weiterbewilligung?? sollte umgehend Kontakt mit

    dem Jobcenter aufgenommen werden, um eventuell bestehende

    Unklarheiten zu beseitigen. Das wurde hier offensichtlich auch unterlassen.

    Gruß

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