Aufhebung ALG II - Bedarfsgemeinschaft - Wohngeld - Antrag Schulbedarf und Fragen

  • Hallo zusammen

    Ich plus Partnerin und 3 Kinder ,leben in einer BG und beziehen ALG2 Aufstockung. Meine Partnerin arbeitet halbtags und ich bin wegen einer Krankheit zur Zeit nicht vermittelbar laut Ärztliche Gutachten vom JC.

    Nun sollten wir laut JC Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen, was wir auch gemacht haben.Ergebnis JC zahlt bis 31.11.2020 960 Euro ab 01.12.2020 Wohngeldstelle 447 plus 555 Kinderzuschlag.

    Frage die sich mir stellt ist das es dann zwar ca 40 Euro mehr sind ,ich aber nicht mehr Krankenversichert bin.Wenn ich mich nun Freiwillig versicher ,ist ja unterm Strich doch weniger wie zuvor.

    Gibt es eine Möglichkeit das für mich eine Aufstockung für die KV vom JC oder so getragen werden könnte bis ich wieder gesund bin?

    Und wenn Kinderzuschuss Rückwirkend bezahlt wird,wird das dem JC gutgeschrieben?

    Dankeschön

  • Für die Differenz zu den ungedeckten KV/PV Beiträgen gewährt das JC einen Zuschuss gem. § 26 Abs. 2 SGB II.

    Ob das JC Erstattung bei der Kindergeldkasse und der Wohngeldstelle angemeldet hat, kann hier niemand wissen.

  • Vielen dank für die schnelle Antwort .

    Das Job Center hat bereits mitgeteilt,dass das Wohngeld was rückwirkend ab Antragstellung gezahlt wird ,einbehalten wird.Das ja auch ok.

    Wird dieses bei dem Kinderzuschlag auch so gehandelt oder gibt es das nie Rückwirkend.

  • Würde dies auch zutreffen,wenn es keine Leistungen mehr vom Job Center gibt,da die BG Wohngeld und kiz bekommt?


    Also das wegen den kv/pv.Würde dies auch zutreffen wenn kein Leistungsanspruch mehr ist

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

  • Hallo

    Hoffe ist hier richtig

    Wir 5 Personen bekommen Wohngeld und Kiz .Meine Frau Erwerbseinkommen Teilzeit.Ich bekomme anteilig Geld vom JC für KV und PV.

    Nun habe ich im August 2 Zahlungen bekommen.1x 79,90 und einmal 82,30.Habe angerufen und gefragt für was das ist.Man sagte das ist das Schulgeld was es im August gibt pro Kind im Höhe von 103,00 je Kind.

    Auf meine Frage wieso es nur 2 Kinder bekamen und nicht alle drei und wieso es unter je 103,00 ist,kam die Aussage das unser Einkommen mit angerechnet wird und bei dem dritten Kind die Schulbescheinigung fehlt.

    Diese hatte ich zuhause und habe sie nachgereicht.Heute bekam dann das dritte Kind auch Geld .Betrag 103,00 Euro.Die Aussage war diesmal das es sich um Schulbedarf handelt und das Einkommen da nicht zähle.

    Was genau stimmt denn nun.Der eine sagt zählt der andere sagt nein.Bescheid wurde bewilligt aif Grundlage von Bildungspolitik lg

    Thema kann weitergeführt werden. Alle Informationen wichtig

    für Hilfestellung

  • Schulbedarf ist ein Bedarf wie alle anderen Bedarfe auch. Wenn er aus eigenem Einkommen gedeckt wird, gibt es nichts, wenn das Einkommen nicht reicht, gibt es anteilig. Wieso das dritte Kind jetzt voll bekommen hat, könnte daran liegen, dass das auf den Bedarf der ersten 2 Kinder angerechnete Einkommen dadurch verbraucht war, so dass der dritte Bedarf voll zu decken war.

    Beispiel (vereinfacht):

    Bedarf für Kind 1: 100 Euro

    Bedarf für Kind 2: 100 Euro

    zu berücksichtigendes Einkommen: 90 Euro

    verbleibender Bedarf für die 2 Kinder: 110 Euro (200 Euro - 90 Euro)

    Nun stellt sich heraus, dass auch Kind 3 100 Euro Bedarf hat. Das Einkommen von 90 Euro wurde aber schon bei Kind 1 und 2 angerechnet. Ergo gibt es kein Einkommen mehr, das bei Kind 3 angerechnet werden kann, so dass es für das Kind dann die vollen 100 Euro gibt.

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