Hallo zusammen,
ich habe versucht mich schlau zu machen,finde aber auf meine Frage keine konkrete Antwort. Ich hoffe mir kann geholfen werden...
Ich bin seit heute morgen dabei einen vereinfachten Antrag auf ALG 2 zu stellen. Ein Antrag auf ALG 1 ist ebenfalls gestellt. Aufgrund eines Widerspruchs erhalte ich derzeit keine Leistungen. Man hat mir nun bei der Arbeitsagentur geraten mich an das Jobcenter zu wenden um von dort Leistungen zu erhalten. Heute morgen telefoniert,sehr netter Sachbearbeiter. Leider habe ich vergessen ihm die folgenden Fragen zu stellen...
Meine Frau arbeitet in Teilzeit und betreibt,offiziell,ein Kleingewerbe. Wenn ich das richtig gesehen habe muss ich bzw. meine Frau dann unter anderem die Anlage "EKS" ausfüllen.
Ich kreuze also an das die Tätigkeit nicht der Umsatzsteuerpflicht (ggf.Befreiung nach § 19 Umsatzsteuergesetz als Kleinunternehmer/in) unterliegt?
Das Einkommen beträgt ca. 200€ monatlich. (Es schwankt,kann auch mal 250€ sein oder nur 50€,je nachdem) Wie wird diese Summe angerechnet?
Auf dem Antrag ist eine Tabelle mit Zeiträumen (Kalendermonat 1-6). Wann fange ich da an? Januar,Februar usw...?
Gibt es da sonst noch was zu beachten? Der Sachbearbeiter sagte das es bei diesem vereinfachten Antrag erstmal nur darum geht sich einen Überblick zu verschaffen und ob Leistungen gewährt werden...
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!