Azubigehalt wird auf Gesamteinkommen angerechnet?

  • Hallo zusammen!🙋🏻‍♀️

    Also ich habe jetzt viel gesucht und viel verwirrendes gelesen!

    Hier meine Frage:

    Ich hatte einen Antrag für ALG2 im Sommer gestellt- dieser wurde allerdings wegen keiner Hilfebedürftigkeit abgelehnt! Ich habe mir den Bescheid nochmal genau angeschaut, da sich meine Bezüge nun geändert haben und ich nochmal einen neuen Antrag stellen möchte.
    Wir sind eine Bedarfsgemeinschaft von 7 Menschen. Davon 5 Kinder, allerdings verdient mein Ältester jetzt in der Ausbildung 900€ brutto. Nun habe ich in dem Leistungsscheid gesehen, dass dieses Einkommen anteilig auf das Gesamteinkommen berechnet wird.
    Logischerweise steigt durch sein Einkommen ja das Gesamteinkommen, somit rutschen wir über den Gesamtbedarf- allerdings nützt mir sein Einkommen ja in dem Sinne nicht. Wo ist mein Denkfehler?
    Danke für die Hilfe! 😊

  • Das glaube ich nicht. Der Azubilohn wird nicht auf die BG angerechnet. Aber das Kindergeld, das er nicht zur Bedarfsdeckung braucht, das wird bei der kindergeldberechtigten Person angerechnet und fließt über die Bedarfsanteilsmethode auch in die Berechnung der anderen Personen mit ein.

  • Danke! Das beantwortet mir auch die Frage was der Betrag in der Sparte Kindergeld in meiner Sparte macht.

    Aber sein Gehalt wird anteilsmäßig im Gesamteinkommen (verfügbares Gesamteinkommen)aufgelistet und fließt mit rein, habe es nachgerechnet. Ich hatte im Internet gelesen, dass das eigentlich nicht der Fall sein darf. Hm.Also klar, we ist dann raus aus den Bezügen, aber das würde ja gleichzeitig für mich bedeuten, dass ich weniger Bezüge erhalte. Oder?

  • Es wird aufgeführt, es fließt aber nicht in die Berechnung der BG ein. Das glaube ich nicht, die Computerprogramme beachten das automatisch, dass Einkommen von Kindern nicht verteilt werden darf.

    Da er seinen Bedarf jetzt selbst decken kann, ist das ALG2 für die BG natürlich weniger.

  • Ich habe noch eine andere Frage. Falls ich dafür ein neues Thema öffnen soll- bitte Bescheid geben.

    Ab wann ist man hilfebedürftig? Mir wurde unser Gesamtbedarf ja schon ausgerechnet , wenn ich diesen jetzt nur mit 35€ unterschreite, zähle ich trotzdem als hilfebedürftig. Wohngeld habe ich schon bezogen, wurde aber aufgrund des Gehalts meines Sohnes verringert und fließt mit in die Berechnung / Auflistung ein.

    Danke!

  • Sorry.. ich habe nochmal eine Frage. Ich verstehe nicht wie ich den Hartz4 - Rechner "deuten/lesen/verstehen" soll. Der Anspruch der mir errechnet wird, ist das dann der "tatsächliche" Zahlbetrag in dem auch schon die Miete mit drin ist? Oder kommt die dann noch on top... ich kapier es nicht so recht... Danke!

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