Hallo. Bei mir gibt es ein Problem mit dem Zeitpunkt der Antragsstellung für ALG2.
Als selbständiger Messebauer sah es im März so düster aus, dass ich am 16.03. beim Jobcenter anrief, um mir die Unterlagen zuschicken zu lassen.
Wegen dem Hickhack bei der Soforthilfe NRW wartete ich noch bis zum 28.04., bis ich ihn beim Jobcenter (ebenso datiert) einwarf. Der wurde nach einigen Tagen bewilligt - ab März (Antragstellung laut Bewilligung war der Tag meines Anrufs).
Mein Problem: ich wollte gar kein Geld für März, da ich noch Eingänge von Aufträgen im Februar erwartete, insgesamt ca. 3000€.
Ich hätte kein Problem damit, das ALG2 für März zurück zu zahlen. Allerdings würde mir ja der Rest (also ca. 1800€) als Einkommen anteilig an alle weiteren Monate angerechnet werden, oder? Das wird teuer, erscheint mir unfair, und bis zum Freibetrag dazuverdienen könnte ich auch nicht (da er ja schon durch März mehr als ausgefüllt ist).
Ich habe im Mai eine Email an das Jobcenter geschickt, um das zu klären. Als "Antwort" kam lediglich ein Brief mit der EKS-Anlage.
Meine konkrete Frage ist also: ist es rechtens, dass ich mit meinem Anruf bereits meinen Antrag gestellt habe?
Beim Antrag vom 28.04. habe ich noch ein Anschreiben hinzugefügt, siehe Anhang. Auch wenn es um etwas anderes ging, ist ersichtlich, dass ich erst für April beantrage...
Leider ist mir das ganze Problem erst jetzt aufgefallen; die EKS für die ersten 6 Monate habe ich bereits eingereicht (mit Einkünften ab März)...
Danke schon mal für die Hilfe!
Datei ohne Relevanz für die Hilfestellung! Ein ALG II Antrag, der zum Ende
eines Monats gestellt wird, wirkt immer auf den 1. des Monats zurück.