Hallo zusammen,
ich habe vor 6 Monaten für meinen Antrag auf ALG II Aufstockung einen vorläufigen Bewilligungsbescheid für 6 Monate erhalten.
Ich hatte aufgrund schwerer Krankheit "Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährnung" beantragt und diese auch erhalten.
Nun habe ich den endgültigen Bewilligungsbescheid erhalten und in diesem ist der Mehrbedarf nicht mehr aufgeführt.
Auf Nachfrage teilte mir das Jobcenter nun mit, dass bei dem endgültigen Bewilligungsbescheid der "Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährnung" nicht gewährt wird. Es war ein Berechnungsfehler im vorläufigen Bescheid.
Nun fordern Sie dass Geld zurück mit der Begründung, dass Bescheid ja NUR VORLÄUFIG und kein endgültiger Bescheid war.
Ich glaube prinzipiell haben Sie mit der Ablehnung des "Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung" Recht, da meine Krankheit für diesen Mehrbedarf umstritten ist.
Ich hab das Geld aber verfressen
Dürfen Sie sich darauf berufen, dass der Bescheid nur vorläufig war? Und deswegen Fehler PASSIEREN DÜRFEN?
Grüße
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