Hallo,
die Ausgangssituation: eine Person bekommt ALG2 , ist obdachlos (mit einer Postadresse bei einer Hilfsorganisation) und sucht vergebens eine Wohnung. Die Person möchte nun gerne in eine Stadt in einem anderen Bundesland gehen, wo sie Kontakte hat und hofft , dass sie durch deren Hilfe dort eine Wohnung findet.
Dazu 2 Szenarien und einige Fragen:
- wenn diese Person "nahtlose Zahlungen" vom JC benötigt und ohne Wohnung in die neue Stadt ziehen möchte, wie muss sie vorgehen? zuerst dem alten JC Bescheid geben, oder dem Neuen oder beiden gleichzeitig? Muss sie nur "Bescheid" geben oder muss sie eine Genehmigung beantragen?:thinking
- wenn diese Person eine (örtlich angemessene) Wohnung am neuen Wohnort in Aussicht hat, muss sie einen Vor-mietvertrag machen und das örtliche JC um Genehmigung fragen ? Oder darf sie ohne Rücksprache den Mietvertrag unterschreiben und dann den Antrag auf Miet-und NK und HZ -Zuschuss stellen?
vielen Dank für etwaige hilfreiche Antworten
skippie
Titel-Korrektur