ALG II Bedarfsgemeinschaft - Mitwirkungspflichten - Einkommen und Fragen

  • Bedarfsgemeinschaft 2 Personen, 1 Einkommen 700€ netto, jetzt Job verloren

    Hallo,

    mein Partner und ich leben in einer BG. Er bekommt AlG2 und ich verdiente bis jetzt 700€ netto. Ich habe extrem viel Überstunden angesammelt, da mein Chef

    mir anstatt 1400 € nur 700€ monatlich überwiesen hat, damit ich nicht zu viel verdiente wegen ALG2. Ich habe jetzt alle Überstunden abgebaut, indem ich mehrere

    Monate zu Hause blieb und von den Überstunden lebte (700€ mtl. ). Das die Überstunden weg nun alle weg sind, merkte ich erst, als ich im November und Dezember

    von der Firma kein Geld mehr bekam. Im Moment sieht es auch so aus, als kann ich nicht weiter beschäftigt werden. Das Geld für die BG kam wie immer. Aber keine

    700€ Arbeitslohn im November und Dezember. Job Center ist noch nicht informiert. Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich mich jetzt strategisch am besten verhalte,

    um größtmöglichen Schaden abzuwenden? Ich bin im Prinzip arbeitslos seit 01. November 2020. Ich habe keinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Könnte ich mit dem Chef

    reden, dass man mir einen befristeten Arbeitsvertrag nachträglich ausstellt. Wenn ja bis zu welchem Datum? 31.10.2020 ? Beim Job Center habe ich mich bis jetzt auch nicht gemeldet. Ich weiß das es falsch war, aber es gibt einen Grund - gesundheitlicher Natur. Vielen Dank für die Hilfe. Lieben Gruß Eva

    Titel-Korrektur

  • Hallo!

    Zunächst das MerkblattArbeitslosengeld II/Sozialgeld, anscheinend sind die Mitwirkungspflichten

    nicht ganz geläufig. Jede Veränderung ist dem Jobcenter umgehend mit der Ver­änderungs­mitteilung (VÄM)

    mitzuteilen. Also bitte umgehend die Veränderungsmitteilung samt Lohnabrechnungen ans Jobcenter.

    Wie das Jobcenter dieses, entschuldige bitte, ;) "Chaos" letztendlich bewertet, bleibt abzuwarten.

    Beim Job Center habe ich mich bis jetzt auch nicht gemeldet. Ich weiß das es falsch war, aber es gibt einen Grund - gesundheitlicher Natur.

    Bei Krankheit hätte sofort eine AU an das Jobcenter gesendet werden müssen.

    Vorschlag, bringe das Chaos bei dir umgehend in Ordnung, indem du deinen

    Mitwirkungspflichten nachkommst.

    Gruß

  • Soviel Betrug und Betrugsversuche in einem einzigen Beitrag habe ich selten gelesen.

    Du bist nicht gekündigt, also geh arbeiten. Hat dein Chef keine Arbeit, dann muss er dich trotzdem bezahlen.

    Das Ganze, um möglichst viel ALG2 zu bekommen, ist ein Schlag ins Gesicht derer, die täglich malochen und den Staat nicht ausnutzen.

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