Ich lebe noch mit meinem Ex Freund zusammen und möchte mich gerne trennen und ausziehen. Ich habe Kinder und arbeite im Schichtdienst. Wenn ich Alleinerziehend bin kann ich nicht mehr im Schichdienst arbeiten und müsste dann kündigen. Wie soll ich jetzt vor gehen, erst Wohnung suchen und dann kündigen?
ALG II Anspruch bei Trennung
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Regenwurm -
5. Dezember 2020 um 12:15 -
Erledigt
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Hast du denn noch nicht lange genug gearbeitet, dass, du gleich an Alg 2 denkst? Erstmal käme doch nach Kündigung Alg1 in Betracht?
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Ich denke bei eigenkündigung gibt es eine sperre?!
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Aber doch nicht, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Dass du nur noch tagsüber arbeiten kannst wegen der Kinder stellt einen solchen dar:
Weitere Beispiele für das Vorliegen eines wichtigen Grundes bei Arbeitsaufgabe:
...
Die Beschäftigung kann wegen der Betreuung eines aufsichtsbedürftigen Kindes oder
der Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen nicht mehr oder nicht mit der bisherigen
Arbeitszeit fortgeführt werden.
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Danke aber in welcher Rheinenfolge soll ich jetzt vorgehen? Erst Wohnung suchen und dann kündigen? Ich weiss auch nicht wovon ich den Umzug bezahlen soll, solange wie ich arbeite gelte ich ja nicht als hilfebedürftig.
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Die Reihenfolge musst du selbst festlegen. Wieso musst du ausziehen, wieso nicht der Freund? Für den Umzug wirst du ansparen müssen. Wie du selbst schreibst, hast du mit deinem Einkommen ja derzeit keinen ALG2 Anspruch. Und ggf. auch nach Kündigung nicht.
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Weil die Wohnung eh zu teuer ist bei 2 Personen und alleine kann mein Ex Freund das auch nicht bezahlen.
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Wieso 2 Personen? Du schreibst, du hast Kinder, also Mehrzahl...
Ändert aber nichts daran, dass du das selbst planen und bezahlen musst.
Hinsichtlich Alg1 bei Eigenkündigung kannst du dich von der Agentur für Arbeit beraten lassen. Einfach Hotline anrufen und um Rückruf des "Operativen Service" bitten, weil du ggf. kündigen musst wegen fehlender Kinderbetreuung abends und nachts.
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