Änderungsbescheid auf grundlage von 96 SGG

  • Moin Moin

    Die tage flatterte bei uns ein Änderungsbescheid ein bei dem die leistungen ( nur für den januar angegeben) um knapp 60€ steigen. als begründung wird aufgeführt "96 SGG gegenstand des Klageverfahrens"

    Wir haben nie bei irgentetwas einspruch klage oä. eingelegt und sind deswegen etwas irritiert. auch google spuckt dazu nichts brauchbares aus. kann mich da vielleicht jemand aufklären was sich unter dieser begründung verbirgt?

    Es handelt sich dabei aber nicht um die erhöhung zum jannuar 2021 oder?

  • Das klingt nach einem sogenannten "Batch-Bescheid", d. h. einen automatisiert erstellten Bescheid wegen der Regelsatzerhöhung.

    Da steht im Normalfall die Rechtsfolgenbelehrung mit Widerspruch darunter, dazu aber noch die Hinweise, dass der Bescheid, sollte für den Zeitraum ein Widerspruch anhängig sein, gem. § 86 SGG Gegenstand des Widerspruchsverfahrens wird oder, wenn Klage anhängig, dann nach § 96 SGG des Klageverfahrens.

    Deshalb steht doch bestimmt auch nicht "Dieser Bescheid ist gem. § 96 SGG Gegenstand...", sondern "Wenn..., dann...". Oder? Das im Übrigen auch keine Begründung. Die dürfte da auch irgendwo stehen, nämlich Erhöhung der Regelbedarfe.

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