Moin,
Ich hab trotz einiger Suche nichts zum Thema Schonvermögen und §16e gefunden, hab mir sogar die kompletten Anweisungen zum §16e durchgelesen aber dazu nix gefunden.
Seit ein paar Monaten arbeite ich jetzt in einer normalen Arbeitsstelle mit ganz normalem Arbeitsvertrag die ich mir selbst ausgesucht habe, nachdem ich eine 2 jährige IHK Umschulung abgeschlossen habe. Ich verdiene auch ein halbwegs anständiges Einstiegsgehalt, war davor aber ein paar Jahre (inklusive der 2 Jahre Umschulung) Hartz4 Empfänger, und komme eigentlich auch ganz gut mit meinem Hartz4 Satz (also inkl. KDU) über die Runden. Deswegen kann ich momentan jeden Monat knapp 1000€ ansparen, weiss aber nicht ob ich trotzdem nicht über das Schonvermögen auf meinem Konto kommen darf, da ich ja theoretisch noch Kunde beim Jobcenter bin durch die Förderung meiner Arbeitsstelle nach §16e?
Ich wäre nächsten Monat nämlich über dem Schonvermögen auf meinem Konto, und weiss nicht ob ich quasi dazu gezwungen bin ein Teil meines Geld bis dahin zu "verpulvern" (im Sinne von PC Aufrüsten oder generell Dinge kaufen die ich eigentlich nicht unbedingt brauche aber die schön zu haben wären) oder ob ich erstmal ohne Probleme weiter sparen kann. Falls sich da jemand auskennt würde ich mich über fundierte Antworten freuen.
mfg
Ein "Eingegliederter Langzeitarbeitsloser"