Anhörung Paragraph 24 Sotialgesetzb.X Teil SGB X
Liebes Forum,
Ich habe am 01.10.2020 einen Job bekommen:). Am 28.09.20 aber noch Hartz 4 erhalten. Dem Amt habe ich mitgeteilt ,dass ich seit 01.10.20 berufstätig bin. Das 1.Gehalt kam am 30.10.20 aufs Konto. Das erste Gehalt habe ich natürlich für Miete November Lebenshaltung etc ausgegeben. Ich verdiene unter der Pfändungsgrenze und erhalte 124,62 € noch vom Amt. Jetzt ist mir vom Amt mitgeteilt worden, ich soll das Hartz 4 von Oktober zurückzahlen:blackeye, soll mich dazu innerhalb von 7 Tagen :fieäußern. Von den 124,62€ die bis 31.3.21 bewilligt wurden, werden erstmal 10% gekürzt. Wie soll ich das Geld zurückbezahlen??? Ich war Langzeit arbeitssuchend, bin mittlerweile 60 und habe nicht 1 Pfennig auf der Naht. Ist das mit der Rückzahlung rechtens???immerhin über 841,78€:pillepalle
Liebe Grüsse Frimmo
Titel-Korrektur