Guten Tag,
ich plane, zusätzlich zu unserer Wohnung ein kleines, sehr günstiges Appartment auf dem Lande zu mieten, damit meine Tochter und ich in der Coronazeit am Wochenende mal der engen Großstadt entfliehen können. Ich werde diese Wohnung fristgerecht als Zweitwohnsitz beim Amt anmelden. Meine Frage ist, ob ich verpflichtet bin, dies auch dem Jobcenter mitzuteilen, wenn der Hauptwohnsitz als gewöhnlicher Aufenthaltsort bestehen bleibt. Generell finde ich es immer gut, alles offen zu legen. Nun habe ich aber schon einige negative Erfahrungen mit meinem Jobcenter gemacht und ich befürchte, dass womöglich wieder unnötige Überprüfungen statt finden bzw. mir vielleicht fälschlicherweise unterstellt wird, ich würde dort nun meinen gewöhnlichen Aufenthaltsort haben und damit eine Lawine an Schriftverkehr los trete. Ich konnte bislang keinen Paragrafen finden, der sich auf einen Zweitwohnsitz bezieht.
Wäre für eine Einschätzung sehr dankbar!
Viele Grüße!
Titel-Korrektur