Ein Hallo in die Runde,
Unsere Tochter hat Urlaubssemester vom Studium beantragt.
Aufgrund von Schwangerschaft, Elterngeld, alleinerziehend wurde ab Mai 2019 eine Aufstockung vom Jobcenter bewilligt.
Urlaubssemester wegen Schwangerschaft, sollte genutzt werden um zu lernen.
Extra bei der Studienberatung vorgesprochen, ob es Probleme mit dem Jobcenter geben könnte.
Laut Aussage der Studienberatung „im Urlaubssemester gibt es keine Probleme mit dem Jobcenter“
Nachfolgeantrag Hartz 4 im Okt 20 gestellt.
Jetzt kam ein Beiblatt mit der Frage (unter anderem)
„Geben sie an, ob sie während der Beurlaubung an Veranstaltungen der Uni (auch online) teilnehmen und ob sie häusliche Prüfungsvorbereitungen betreiben.
Nach Recherche (jetzt, warum nicht früher. Weil ansich Experten in der Studienberatung sitzen sollten, denen man glauben müsste, ohne nach zu recherieren) scheinen Aktivitäten im Urlaubssemester mit dem Jobcenter unvereinbar.
Meine Fragen:
Wie verhält man sich in diesem Falle am besten?
Sollte man sich beim Jobcenter Abmelden? Das Finanzielle sei erst mal dahingestellt.
Kann man sich so einfach ohne Grund abmelden?
Ab Apr 21 Wiederaufnahme des Studiums mit Bafög. Es geht also nur um 4 Monate.
Wird das Jobcenter nur das letzte Urlaubssemester, aufgrund des Folgeantrages Okt 20, sanktioniern oder vermutlich alle geleisteten Zahlungen ab Mai 19 zurückfordern?
Dazu noch Kitakosten, Krankenversicherung usw.
Im letzten Urlaubssemester ab Okt 20 herrschte Aktionslosigkeit, aber wie beweisen?
Im Urlaubssemester davor wurden Onlineverlesungen besucht und erfolgreich eine Prüfung abgeschlossen.
Erreiche ich überhaubt eine Einstellung der Nachforschung seitens des Jobcenters durch eine Abmeldung ohne Gründe?
Kann man einfach seine Mitarbeit verweigern?
Gehört hier warscheinlich nicht hin:
Kann sie sich optional aus ihren Kursen (Uni) abmelden.
Mit freundlichen Grüßen
Total unwissender