Abmelden beim Jobcenter ohne Grund

  • Ein Hallo in die Runde,


    Unsere Tochter hat Urlaubssemester vom Studium beantragt.

    Aufgrund von Schwangerschaft, Elterngeld, alleinerziehend wurde ab Mai 2019 eine Aufstockung vom Jobcenter bewilligt.

    Urlaubssemester wegen Schwangerschaft, sollte genutzt werden um zu lernen.

    Extra bei der Studienberatung vorgesprochen, ob es Probleme mit dem Jobcenter geben könnte.

    Laut Aussage der Studienberatung „im Urlaubssemester gibt es keine Probleme mit dem Jobcenter“

    Nachfolgeantrag Hartz 4 im Okt 20 gestellt.

    Jetzt kam ein Beiblatt mit der Frage (unter anderem)

    „Geben sie an, ob sie während der Beurlaubung an Veranstaltungen der Uni (auch online) teilnehmen und ob sie häusliche Prüfungsvorbereitungen betreiben.

    Nach Recherche (jetzt, warum nicht früher. Weil ansich Experten in der Studienberatung sitzen sollten, denen man glauben müsste, ohne nach zu recherieren) scheinen Aktivitäten im Urlaubssemester mit dem Jobcenter unvereinbar.

    Meine Fragen:

    Wie verhält man sich in diesem Falle am besten?

    Sollte man sich beim Jobcenter Abmelden? Das Finanzielle sei erst mal dahingestellt.

    Kann man sich so einfach ohne Grund abmelden?

    Ab Apr 21 Wiederaufnahme des Studiums mit Bafög. Es geht also nur um 4 Monate.

    Wird das Jobcenter nur das letzte Urlaubssemester, aufgrund des Folgeantrages Okt 20, sanktioniern oder vermutlich alle geleisteten Zahlungen ab Mai 19 zurückfordern?

    Dazu noch Kitakosten, Krankenversicherung usw.

    Im letzten Urlaubssemester ab Okt 20 herrschte Aktionslosigkeit, aber wie beweisen?

    Im Urlaubssemester davor wurden Onlineverlesungen besucht und erfolgreich eine Prüfung abgeschlossen.

    Erreiche ich überhaubt eine Einstellung der Nachforschung seitens des Jobcenters durch eine Abmeldung ohne Gründe?

    Kann man einfach seine Mitarbeit verweigern?


    Gehört hier warscheinlich nicht hin:

    Kann sie sich optional aus ihren Kursen (Uni) abmelden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Total unwissender

  • Wie wäre es einfach mit der Wahrheit und dann abwarten? Einfach nicht reagieren kann dazu führen, dass bei der Uni nachgefragt wird. Das bringt auch niemandem was.

    Falls ursprünglich niemand die jetzigen Fragen gestellt hat, kann sie sich im Fall einer Erstattungsforderung immer noch auf Vertrauensschutz berufen. Ansonsten, wenns tröstet: Hätte sie Bafög erhalten, weil sie ja Studienleistungen erbracht hat, hätte sie das doch zum großen Teil später auch zurückzahlen müssen.

  • Hallo Tamar,

    die Kernfrage bleibt

    Kann ich mich Abmelden und könnte es was bringen.

    Vertrauensschutz in diesem Falle sehe ich vage.

    Man hätte die Antwort der Expertin anzweifeln können / müssen.

    Ich will ja nur alle Möglichkeiten ausloten.

    Schuldenschnitt beim Bafög schon erreicht

  • Ich verstehe Tamar.

    Hatte gehofft, dass hier schon mal so oder so ein ähnlicher Fall erörtert wurde.

    Wir sind zu der Erkenntis gelangt, die zu Unrecht erhaltenen Gelder notfalls zurück zu zahlen.

    Es ist eben nur, dass meine Tochter durch eine Falschberatung in diese Situation geraten ist.

    Ebenso hat man ihr bei der Studienberatung angeraten das Studium zu "Strecken" was sich auch als falsch herraus stellte.

    Meine Tochter sollte ein Urlaubssemester nehmen, obwohl sie noch in Vollzeit arbeitete.

    Dann ging plötzlich ein Urlaubssemester nicht und es wurde ien normales Semester angerechnet.

    Natürlich hatte meine Tochter nichts gemacht in dem Semester, Hochschwanger.

    Das Semester wurde dann angerechnet und von der Regelstudienzeit abgezogen.

    Nun blieben nur noch 5 Semester und das mit Kleinkind, alleinerziehend.

    Naklar greift man da nach jedem Strohhalm.

    In Elternzeit (Geld) und Kindergeld dann die angenehme Aufstockung. Sie hat sich extra erkundigt.

    Aber vielen Dank für deine Mühe

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!