ALG II - Internatsaufenthalt - Erstwohnsitz bei den Eltern - Zweitwohnsitz im Internat

  • Hallo liebe HartzIV.org Community.

    Also zunächst erstmal zur Situation, die generell eher etwas komplizierter ist:

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    Anfang nächsten Jahres soll ich eine zweijährige Umschulung (in meinem Fall eine Erstausbildung) in einem Berufsförderungswerk antreten (Finanziert durch Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, vom Jobcenter, nicht der Rentenkasse, da ich bei denen noch nicht genug einbezahlt habe), als berufliche Rehabilitation (GDB 40% also keine Schwerbehinderung) inklusive Internatsaufenthalt und Verpflegung. Jetzt wirft mich mein Vermieter allerdings Ende diesen Jahres aus der Wohnung (Kündigung erfolgte Fristgerecht zum 30. September).

    Problem hierbei:

    Nach Aussage des BFWs kann ich die Umschulung nur mit gültigem Erstwohnsitz antreten. Die wollen mich während der Zeiten in denen das Gebäude geschlossen ist, ja nicht auf die Straße setzen.

    Nach Aussage des Jobcenters bekomme ich keine Wohnung bezahlt, da mein Erstwohnsitz ja das Internat sein müsse.

    Mein Sachbearbeiter hat mit so einer Situation bis jetzt noch keine Erfahrungen gemacht und ist total ratlos

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    Also habe ich jetzt gegensätzliche Aussagen von den beiden für mich verantwortlichen Stellen.

    Die "offensichtliche Lösung" wäre jetzt, bei meinen Eltern einzuziehen. Für den Erstwohnsitz. Jetzt bin ich allerdings über 30. Das letzte Mal wurde mir das Einkommen meiner Eltern und die Mietfreiheit ungünstig an mein Hartz 4 angerechnet, da blieb fast nichts übrig. Und einen getrennten Haushalt mit Nachweis durch Mietvertrag kann ich mir während der Umschulung auch nicht wirklich leisten, durch die Vollverpflegung, wurde mir jetzt schon mehrfach gesagt, wird mein Regelsatz stark heruntergekürzt.

    Meine Frage ist jetzt, ob jemand weiß, ob mein Erstwohnsitz überhaupt eine Auswirkung auf

    meinen Regelsatz hat, wenn ich 90% der Zeit eh im Internat, also im Zweitwohnsitz, unterkomme?

    Oder muss ich mir dann auf eigene Kosten eine Wohnung suchen die ich dann Grundsätzlich ohne Ausbildungsgehalt und Wohngeld eh nicht bezahlen kann?

    Nochmal in Stichpunkten das Wichtigste zusammengefasst:

    • ALG II
    • GDB 40%
    • Umschulung mittels LTA
    • Berufliche Reha wird vom Jobcenter bezahlt
    • Ich habe noch keine abgeschlossene Ausbildung
    • auf dem Ersten Arbeitsmarkt hatte ich bis dato 0 (Null) Erfolg
    • Internat will gültigen Erstwohnsitz
    • Jobcenter sagt: Internat ist Gültiger Erstwohnsitz
    • Internat sagt Nein

    Danke schonmal im Voraus für alle eure Antworten

    Grüße

    Onkel Noid

    Titel-Korrektur! Bitte sachlich bleiben, die Hilfestellung erfolgt

    nach der zurzeit geltenden Gesetzgebung.

  • Hast du vielleicht mal den Bewilligungsbescheid für die Maßnahme? Das Jobcenter ist kein Rehaträger, nur die Agentur für Arbeit. Ich muss sehen, nach welcher Rechtsgrundlage gefördert wird.

  • Also, die Agentur für Arbeit hat mir zwar die Reha herausgesucht und bewilligt, die Kosten der Maßnahme soll aber wohl das Jobcenter tragen, da ich ALG II und nicht ALG I empfänger bin.

    Den Bewilligungsbescheid der überbetrieblichen Ausbildung wollte mir mein Sachbearbeiter vor 5 Wochen schon geschickt haben, aber selbst nach mehreren Anrufen und diversen Mails hab ich diesen immernoch nicht Vorliegen. Das einzige was ich aktuell vorweisen kann ist die Bewilligung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Und selbst da hab ich schriftlich nur die Bewilligung von Fahrtkosten für ein Assessment beim BFW Koblenz vorliegen.

    Im E-Services Portal der "Arbeitsagentur.de" finde ich zwar diesen Hinweis:

    Einem Antrag auf Zweitschrift der Bewilligung der LTA, den ich letzten Monat gestellt habe, wurde bis jetzt allerdings noch nicht Folge geleistet.

  • Läuft das als Umschulung oder als Ausbildung? Bei letzterem müsste eigentlich die Agentur Ausbildungsgeld zahlen und nur bei Umschulung gäbe es ALG2 weiter.

    Mir fehlen einfach die Rechtsnormen, nach denen gefördert wird. Ohne dem kann man nicht helfen.

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