Hallo,
Ich weiß es gibt hier keine Rechtsberatung, aber eure Meinung interessiert mich.
Ich bin seit Ende 2018 krank geschrieben, beziehe momentan Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld, gehe am 22.12. auf eine psychosomatische Reha, und werde wohl ab Mitte Februar in den Hartz 4 Bezug fallen.
Ausgehend von meiner Krankheit fühle ich mich nicht dazu in der Lage mehr als 3 Stunden am Tag zu arbeiten.
Nun bin ich durch und durch ITler, und habe mir gedacht ich helfe nebenbei Privatpersonen bei IT Problemen.
Meine Fragen:
Ich habe schon einmal meine Webseite online gestellt, rein informativ, um Kunden zu bekommen. Dort steht nur dass ich am 01.03.21 eröffne.
Kann das Ärger geben bei meinem Hartz 4 Antrag?
Soll ich meine Frage dem Jobcenter stellen, oder lieber keine schlafenden Hunde wecken?
Ein Gewerbe melde ich erst später an (das ist möglich, habe mich schlau gemacht), ich möchte erst mal sehen ob ich überhaupt Kunden bekomme.
Viele Grüße
Matze