Sanktion bei Beendigung Minijob

  • Hallo hartziv-Community, also meine Frage ist wie folgt:

    ich bin im ALGII-Bezug und habe einen Minijob bei dem ich variabel im Monat zwischen 80 und 120 Euro bekomme. Also der Freibetrag wird, wenn überhaupt, nur minimal überschritten jeden Monat. Muss ich bei einer Kündigung jetzt mit einer Sanktion rechnen? Falls ja, welche? 30% für mehrere Monate? Danke im voraus.

    (Ich hoffe mal es ist das richtige Unterforum, sonst verschiebt es gerne.)

  • Ja, das ist durchaus möglich, wenn du für die Arbeitsaufgabe keinen wichtigen Grund hast. Die Sanktion ist 30%, ob es 3 Monate werden, ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes offen, da das BVerfG der starren 3 Monatsfrist eine Abfuhr erteilt hat.

  • Hallo, noch eine kleine Zusatzfrage: Wie ist es, wenn ich mir durch Onlineumfragen/Produkttests, also Aktivitäten bei denen ich nirgendwo angestellt bin, etwas dazuverdiene. Kann ich der Agentur für Arbeit mitteilen, dass ich das stattdessen mache um einen ähnlichen Betrag wie zuvor bei der Anstellung zu erhalten? Kann ich so eine Sanktion umgehen?

  • Machen kannst du das schon. Aber eine Sanktion umschiffst du damit nicht. Wenn man eine rote Ampel überfährt, ändert sich das nicht dadurch, dass man die nächsten Ampeln erst bei grün passiert.

  • Okay. Wobei ich die Rote-Ampel-Analogie nicht so nachvollziehen kann. Also ich verstehe, dass ich, wenn ich eine versicherungspflichtige Beschäftigung habe und diese kündige, Konsequenzen zu tragen habe. Weil ich mit dieser Kündigung eben dafür verantwortlich bin, dass die Agentur für Arbeit mind. eine hohe dreistellige Summe jeden Monat wegen meiner Entscheidung an mich abdrücken muss. Aber als Arbeitsloser einen Job mit 100 Euro monatlich zu haben oder nicht, macht ja für die Agentur für Arbeit keinen Unterschied. Das was sie mir zahlen ist in beiden Szenarios identisch.

  • Bis 100 Euro gäbe es auch keinen Sanktionsgrund. Du schriebst aber selbst, dass teilweise bis 120 Euro verdient wurde, so dass bei Kündigung und Wegfall des Einkommens sich das ALG2 sehr wohl erhöht.

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