Hallo Zusammen,
folgende Situation:
Ich bin am 21.10 nach Deutschland zurückgekehrt und habe am 26.10 einen Antrag auf ALGII gestellt. Dieser wurde vom 26.10-31.12 diesen Jahres bewilligt.
Gegen dieses Bescheid habe ich Widerspruch eingelegt, der abgelehnt wurde.
1. Grund des Widerspruchs war, dass ich der Meinung bin das mir ab dem 21.10 Leistungen zustehen sollten. Könnte mir jemand den §37 SGB II erklären? (2) Leistungen nach diesem Buch werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück. Was gilt nun? Bekomme ich Leistungen erst ab Antragstellung oder rückwirkend zum Monatsanfang bzw. in meinem Fall ab Einreise nach Deutschland?
2. der Bescheid wurde nur für knapp über 2 Monate bewilligt. Dies hielt ich für zu kurz. Normal wäre doch ein Bewilligungszeitraum zwischen 6-12 Monate? Auch dies wurde abgelehnt mit der Begründung, dass ich zurzeit Wohnungslos bin, da ich nach meiner Rückkehr noch keine Wohnung habe und zurzeit bei Freunden unterkomme.
Heute habe ich den Weiterbewilligungsantrag gestellt. An meiner Situation hat sich noch nichts geändert, ich beziehe nur den ALGII Regelsatz der mir in Tagessätzen ausgezahlt wird.
Sollte ich gegen den Bescheid klagen? Es würde um 5 Tagessätze gehen, sowie die Übernahme der Krankenkasse für die 5 Tage (32 €).
Vielen Dank an alle die mir weiterhelfen können.