Duales Studium ohne Praxispartner

  • Guten Tag,

    ich absolviere seit 01.01.2020 ein duales Studium. Mit meinem Praxispartner war eine Fortbildungsvereinbarung über 3 Jahre abgeschlossen. Dieser hat mir nun jedoch diese Woche mitgeteilt, dass ich ab 01.01.2021 nicht mehr bei ihnen beschäftigt sein werde und mir keinen Anschlussvertrag anbieten. Habe ich nun Anspruch auf ALG 2 oder nicht? Die Infos die ich bis jetzt habe sind etwas widersprüchlich, da zum einen gesagt wird es besteht kein Anspruch, da es BaFöG-förderungsfähig ist. Andererseits wird gesagt, dass man Aspruch hat, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, was ich ja tue ab dem 01.01.2021.

    Kann mir bitte jemand weiterhelfen? Habe sonst echt 0 € ab Februar zur Verfügung sollte ich keine neue Arbeitsstelle in den nächsten zwei Wochen finden.

    LG

  • Als Student bist du vom ALG2 ausgeschlossen. Die Verfügbarkeit spielt im SGB II keine Rolle. Das ist nur im SGB III so.

    Im dualen Studium gelten dieselben Vorschriften wie in einer normalen Ausbildung. Nach 6 Monaten Probezeit ist eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber eigentlich nicht möglich.

    Irgendwas an deiner Geschichte stimmt also nicht.

  • Hm, kann nur noch zusätzlich die Info geben, dass das gleichzeitig mein Anerkennungsjahr war und es keinen Arbeitsvertrag darüber hinaus gab jedoch besagte Fortbildungsvereinbarung über drei Jahre. Ist der AG dann so fein raus, weil es keinen AV gibt oder heißt das der AG darf besagte Fortbildungsvereinbarung so kurzfristig gar nicht kündigen?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!