Guten Tag,
ich absolviere seit 01.01.2020 ein duales Studium. Mit meinem Praxispartner war eine Fortbildungsvereinbarung über 3 Jahre abgeschlossen. Dieser hat mir nun jedoch diese Woche mitgeteilt, dass ich ab 01.01.2021 nicht mehr bei ihnen beschäftigt sein werde und mir keinen Anschlussvertrag anbieten. Habe ich nun Anspruch auf ALG 2 oder nicht? Die Infos die ich bis jetzt habe sind etwas widersprüchlich, da zum einen gesagt wird es besteht kein Anspruch, da es BaFöG-förderungsfähig ist. Andererseits wird gesagt, dass man Aspruch hat, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, was ich ja tue ab dem 01.01.2021.
Kann mir bitte jemand weiterhelfen? Habe sonst echt 0 € ab Februar zur Verfügung sollte ich keine neue Arbeitsstelle in den nächsten zwei Wochen finden.
LG