Hallo ich habe eine Erstausstattungsliste für die Wohnung an das Jobcenter geschickt einiges wurde angenommen und einiges wie ein Kühlschrank wurde abgelehnt, da es hieße dass es in der neuen Wohnung einen Kühlschrank gibt. Der Kühlschrank hat jedoch keine Gefrierfächer, dies teilte ich dem Jobcenter mit und das Jobcenter sagte zu mir, dass das Gesetz es nicht nötig sieht dass ein ALG 2 Empfänger ein Gefrierfach hat. Mit der Leistung die ich bekomme kann ich doch nicht jeden Tag frisch kochen ? ..wie sieht die Rechtslage aus..ich habe viel recherchiert jedoch nichts gefunden was meine Frage beantwortet hat.
Erstausstattung Kühlschrank angelehnt
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Benutzer 20 -
21. Dezember 2020 um 10:50 -
Erledigt
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Also ein paar Tage hält sich in gekochtes Gericht auch im Kühlschrank. Und nein, ein Gefrierfach/Gefrierschrank gehört tatsächlich nicht zur Erstausstattung, da ein solches Teil nicht notwendig für eine geordnete Haushaltsführung ist. ALG 2 ist für das Lebensnotwendigste gedacht. Nicht mehr und nicht weniger:
Maßgeblich für Leistungen für Bedarfe der Wohnungserstausstattung einschließlich Haushaltsgeräte ist der Bedarf, der sich für die Ausstattung mit wohnraumbezogenen Gegenständen bezieht, die eine geordnete Haushaltsführung und ein an den herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Wohnen ermöglichen, wobei nur eine angemessene Ausstattung zu berücksichtigen ist, die den grundlegenden Bedürfnissen genügt und im unteren Segment des Einrichtungsniveaus liegt (vgl dazu im Einzelnen: BSG, Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 53/10 R - juris - mwN). Mit den vom Beklagten berücksichtigten Positionen wird der Kläger in die Lage versetzt, eine unmöblierte Wohnung dahingehend auszustatten, dass er eine geordnete Haushaltsführung erreichen und das Grundbedürfnis Wohnen in einfachen Verhältnissen befriedigen kann. Der Beklagte hat eine Anrichte für die Küche, einen Herd und Backofen, einen Kühlschrank, eine Hausratspauschale, eine Essecke und eine Spüle berücksichtigt. Mit diesen Gegenständen ist der Kläger in der Lage, Lebensmittel in geeigneter Form zu lagern, Speisen zuzubereiten und das Essen einzunehmen. Unter Berücksichtigung der grundlegenden Bedürfnisse in diesem Bereich ist nicht ersichtlich, dass darüber hinausgehende Gegenstände wie beispielsweise ein Gefrierschrank, Spülmaschine, Kaffeemaschine, Toaster, Mikrowelle, Wasserkocher oder Dunstabzug benötigt werden.
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