Hallo, folgende Situation.
Trennung, alg2 beantragt, bewilligt ,jetzt Auszug in 40 qm Wohnung. Vom Amt schon bewilligt. Habe COPD .Meine Tochter möchte mit mir dort einziehen.
Sie ist 23 und in Ausbildung. Kann Amt ihr einkommen bei mir anrechnen?
Hallo, folgende Situation.
Trennung, alg2 beantragt, bewilligt ,jetzt Auszug in 40 qm Wohnung. Vom Amt schon bewilligt. Habe COPD .Meine Tochter möchte mit mir dort einziehen.
Sie ist 23 und in Ausbildung. Kann Amt ihr einkommen bei mir anrechnen?
Ihr Einkommen kann nur bei ihr angerechnet werden. Allerdings wird das Kindergeld, das sie nicht zur Bedarfsdeckung benötigt, bei dir als Einkommen berücksichtigt.
versteh ich jetzt nicht ganz. sie bekommt ja kein Geld vom Amt. Sie erhält Übergangsgeld, und ihr Kindergeld.
Davon zahlt sie alles was sie brauch.
wenn sie bei mir einzieht reicht da nicht die Mittelung das sie mich in keinster weise unterstützt,
was ja auch der Wahrheit entspricht.
Was hat das damit zu tun, dass sie die halbe Miete zu zahlen hat? Sie wohnt doch auch da, mit eigener Wohnung müsste sie auch Miete von ihrem Einkommen zahlen.
Und das Kindergeld ist dein Einkommen als Kindergeldberechtigte. Nur, wenn es das Kind zum Lebensunterhalt benötigt, wird es ganz oder teilweise beim Kind angerechnet. Das Einkommen des Kindes selbst wird nicht bei dir angerechnet.
So ist nunmal die Rechtslage.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!