Hallo,
bei meinem Einzug ins Studentenwohnheim habe ich einen Geldbetrag von 250€ für die Erstausstattung erhalten.Waschmaschine, Kleiderschrank, Bett, Tisch, Stuhl, Herd, Kühlschrank waren schon im Studentenwohnheim vorhanden, jedoch gehören mir diese Gegenstände nicht. Ab dem 03.2021 muss ich ausziehen und bräuchte die o.g. Gegenstände für meine neue Unterkunft.
Kann ich eine Erstausstattung erneut beantragen oder mache ich das über ein anderen Antrag?