Überzahlung aus 3 Jahren - nicht unsere Schuld

  • Hallo ihr lieben,

    ich versuche mich kurz und verständlich auszudrücken, weil es sonst wohl ein Roman werden würde :D


    Fakten:

    - Sohn Lukas seit 3 Jahren im Internat von Mo-Do weil Schule weiter weg (spezielle Schule wegen Handicap)

    - Kindergeld immer in voller Höhe für ihn erhalten, nie was anderes mitgeteilt in diesem Zeitraum

    - In diesem Zeitraum bei jedem Weiterbewilligungsantrag die Kontoauszüge der letzten 3 Monate mitgesendet (Kindergeldhöhe immer erkennbar - logischerweise)

    - Anfang Oktober Jobcenter mitgeteilt, dass vorläufig das Kindergeld für Lukas ab September eingestellt wurde, da das Jugendamt Klärung der Höhe haben wollte, wegen Internat

    - Vor 1 Woche (Mitte Dezember) mitgeteilt bekommen, dass wir weiterhin Kindergeld für Lukas in voller Höhe bekommen, wie bisher auch

    - Direkt Jobcenter mitgeteilt, dass das Kindergeld für Lukas wieder weiterläuft wie bisher auch

    - Sohn Samuel kam Anfang Dezember zur Welt


    Jobcenter hat Lukas in den Bescheiden immer nur Rückwirkend aufgelistet. Er ist anfangs nie dabei wegen Internatsunterbringung Mo-Do.

    Nach Beweisschreiben von der Verwaltung der Schule/Internat (monatlich) wird er immer Rückwirkend nachberechnet und bekommen dann eine Nachzahlung.
    Anscheinend wurde für Lukas auch das Kindergeld vom Jobcenter nur TAGEWEISE angerechnet und somit hätten wir nun seit dem er in die Schule/Internat geht (3 Jahre) Zuviel Kindergeld erhalten (volle Höhe) und das Jobcenter zu wenig uns angerechnet - heißt nun...dicke Überzahlung von über 2000€

    Ich frage mich ob das rechtens ist, da wir NIE mitgeteilt haben, das wir nur teilweise Kindergeld für Lukas erhalten. In jeder Weiterbewilligung wurde das Kindergeld in voller Höhe angegeben und wie oben schon genannt die Kontoauszüge (aus denen das all die 3 Jahre hervorgegangen ist...) der letzten 3 Monate vor Weiterbewilligung immer mitgesendet.


    Da Sohn Samuel Anfang Dezember zur Welt kam, möchte Jobcenter nun die 2000€ mit dem Elterngeld was wir bekommen werden (beantragt aber bis dato noch nicht bewilligt) verrechnen, indem die das Elterngeld direkt zu sich auszahlen lassen.
    Da fehlt uns dann doch extrem viel Geld, oder?!


    Ich mache mir Gedanken ob das alles rechtens ist, da wir unsere Finanzen immer offen legten aber die (meiner Meinung nach) einen Fehler gemacht haben) und darüber das wir zu wenig Geld bekommen, wenn die das Elterngeld einfach behalten zur Tilgung der Überzahlung.


    Achso, 2 Monate vor Geburt hörte mein Minijob auf (Vertragslaufzeit abgelaufen und nicht verlängert wegen Schwangerschaft - BV)

    Falls das wichtig ist zu wissen wegen Elterngeld?


    Liebe Grüße

  • Dass sich das JC das Elterngeld erstatten lässt, hat nichts mit einer möglichen Überzahlung zu tun. Das ist ganz normal, da ihr ALG2 bekommt, ohne dass Elterngeld als Einkommen berücksichtigt wird. Das JC zahlt quasi auf das Elterngeld voraus. Es wird aber wegen des Minijobs nicht alles auf das JC übergehen, da es durch den Minijob einen Freibetrag geben wird.

    Hinsichtlich der Überzahlung solltet ihr in Widerspruch gehen, weil ihr es immer angegeben habt und auf die Richtigkeit der Bescheide des Jobcenters vertraut habt (Vertrauensschutz).

  • Erstmal vielen Dank für die Antwort.


    Die Dame am Telefon teilte mir das mit, dass Sie die Überzahlung mit dem Elterngeld verrechnen will...deshalb kam ich darauf. Ich wusste nämlich auch zuerst nur, dass das Elterngeld sowieso angerechnet wird. Vielleicht meint sie, dass sie den Freibetrag davon behält zur Tilgung? Wäre das möglich?


    Das mit dem Widerspruch ist eine gute Idee. Ich hatte der Dame am Telefon dies aber schon mal gesagt (das wir die ganze Zeit schon Kindergeld für Lukas in voller Höhe bekamen/bekommen) und sie ging nicht wirklich darauf ein. Aber dann muss man es wohl schriftlich machen.

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