ALG II - Umschulung - Bedarfsgemeinschaft und Fragen

  • Guten Tag Schwarmwissen vom HIV.org Forum,
    Ich mache zurzeit eine Umschulung als Fachinformatiker als Bezieher von HartzIV
    Meine Freundin ist Beamtin und verdient zu viel.
    Vor kurzem ist ein Brief eingetroffen der Besagt, dass meine Freundin auch meine Krankenkassenbeiträge tragen muss und das möchte sie verständlicherweise nicht und es belastet sie sehr, da sie

    mich so schon finanziell unterstützen muss.
    Muss das so sein? Habe ich als Teilnehmer einer Umschulung keine Möglichkeiten in der Hinsicht finanziell zumindest etwas entlastet zu werden?

    Meines Erachtens erschließen sich dann folgende Zwei Optionen:
    1. Ich ziehe aus und forme meinen eigenen Haushalt.
    2. Bleibe in der Wohnung und sie trägt alle finanzielle Aktivitäten. (Was wieder rum nur Sinn ergibt, wenn ich zumindest etwas entlastet werde)

    Wenn ich ausziehen würde, muss ich als Grund eine Trennung angeben?
    Reicht es nicht schon aus, dass ich die Wohnung verlasse, weil Sie sonst alle Finanzen tragen muss und das nicht einsieht?
    MUSS MAN SICH DAFÜR TRENNEN?
    Ich habe keineswegs Lust auf irgendwelche Aktionen die mit Sicherheit nach hinten Losgehen...wie zum Beispiel eine Trennung vorzutäuschen usw.

    Ich weiß einfach nicht mehr weiter und würde mich sehr freuen wenn jemand etwas dazu mitteilen kann.
    Danke und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
    Bleibt Gesund!

  • Ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft. Wenn ihr Einkommen für deinen Bedarf ausreicht, dann hat sie mit ihrem Einkommen dafür einzustehen. KV-Beiträge sind dabei auch nur ein Bedarf wie jeder andere.

    Dafür kann sie Unterhaltsleistungen bei der Steuer absetzen.

    Eine Trennung dahingehend, dass du dir eine Scheinwohnung anmietest (so klingt es), kann nach hinten losgehen, denn das ist Betrug.

    Es ist nunmal so, dass im Grundgesetz der Schutz der Ehe verankert ist. Das bedeutet, dass Paare ohne Trauschein nicht besser gestellt werden dürfen als verheiratete Paare. Dem wäre aber so, wenn dem Partner mit geringem oder keinem Einkommen Sozialleistungen gezahlt werden würden, während bei einem Ehepaar auf die Unterhaltspflicht nach BGB verwiesen wird.

    Es steht dir frei, in Zeiten außerhalb der Umschulung (z. B. morgens, am Wochenende) einen Nebenjob auszuüben und damit das Familieneinkommen zu erhöhen.

  • Eine Trennung dahingehend, dass du dir eine Scheinwohnung anmietest (so klingt es), kann nach hinten losgehen, denn das ist Betrug.

    Danke für die rasche ausführliche Antwort!
    Ich habe nicht vor zu betrügen, meine Frage wäre nur: Kann ich nicht ausziehen mit der Begründung, dass sie meine Kosten nicht tragen möchte? Muss ich mich dafür von Ihr trennen, damit das möglich ist?
    Wir haben kein Problem damit, für die restliche Zeit physisch voneinander getrennt zu wohnen, jedoch dieses Scheingehabe vorzugeben ist das was mich verwirrt.
    Außerdem wäre die Frage, wenn ich ausziehe, dass ich nichts an Möbel usw. besitze und wie das dann aussähe. Kriege ich dahingehend auch eine Hilfe bzgl. minimaler Existenzsicherung? Was fällt darunter?
    Vielen Lieben Dank noch einmal!

  • Ein Auszug ohne Trennung sähe dann wie aus? Du willst mir doch nicht erzählen, dass ihr euch dann nur noch 2x die Woche für 5 Stunden seht oder so. "Scheingehabe" definiert doch genau, was du vorhast. Wie es denn auch "Scheinwohnung" tut. Und das bleibt Betrug.

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