Aufforderung zur Mitwirkung - Einzahlungen Erklären

  • Guten Tag,

    ich habe vom Jobcenter eine Nachricht erhalten dass ich ca 1.000 Euro geteilt auf mehrere Zahlungen (gesamt 7) zu erklären habe

    Ich habe von meinem Bruder (wohnt nicht in derselben BG/HG) ca 700-800 Euro geliehen. Dies geschah unter dem Vorsatz mit Rückzahlung ab Februar 2021

    Wie es zu so einer großen Summa an aufgeteilten Bargeldeinzahlungen kommen konnte, ist da plötzlich nicht vorhersehbar fast 500€ Nachzahlung an eine Krankenkasse zu machen habe, welche aktuell noch laufen (3 Raten)

    Die restlichen Beträge kamen von Vermögensumwandlung (war erst vor kurzem), da der Handy-Vertrag verlängert wurde und ich im Voraus als ?Geschenk? von meiner Schwester und Vater, Oma usw im voraus Bar erhielt (wohnen alle nicht in BG/HG), da dass neue Handy eine sich auch auf einen Betrag von ca 200 Euro kommt.

    Die Restlichen Einzahlungen hatte ich noch von meinem Geburtstag sowie Vermögensumwandlung getätigt

    Leider habe ich nicht den Bargeldbesitz angegeben, da mir nicht bewusst war das man Geschenke zum Anlass z.B. 50€ oder Rücklagen komplett melden muss.

    Mir ist eine sehr knappe Frist gesetzt und ich weiß ehrlich gesagt nicht weiter, wie ich das jetzt schnell noch am besten alles schreibe ohne ein blaues Auge zu bekommen, was ich hoffentlich nicht abbekomme

    Viele Grüße


    Ich musste übrigens in den anderen Fällen auch noch mein Konto ausgleichen, da es mehrmals zu Kontoführungsgebühren kam, welche durch Minus auf dem Konto sich auf über 100 Euro bezogen.

    Zumal kamen noch KFZ Steuer+Versicherung und Rechtsschutz in dem Zeitraum hinzu, wie genau Antworte ich jetzt dem SB, dieser meinte ich soll einfach zu den Einzahlungen die Herkunft des Geldes (mit Nachweis?!) angeben, und da stellt sich mir die Frage inwiefern ich dies machen soll

    Ich hoffe Ihr könnt hier Licht ins (für mich) Dunkle bringen

    MfG


    Tut mir leid nochmal posten zu müssen, jedoch muss ich im Voraus noch erwähnen, das im Januar noch Mitgleidsbeitrag und eine Rückzahlung an die Krankenkasse zu tätigen ist, welche Gemeinsam 400€ überschreiten, ich jedoch versuche durch das im Voraus "angesparte", welches sehr wenig ist, hierfür zu verwenden.

    Drei Beiträge hintereinander zusammengefügt

  • Hallo!

    ich habe vom Jobcenter eine Nachricht erhalten dass ich ca 1.000 Euro geteilt auf mehrere Zahlungen (gesamt 7) zu erklären habe

    Ja, dann machst du das am Besten umgehend!


    Leider habe ich nicht den Bargeldbesitz angegeben, da mir nicht bewusst war das man Geschenke zum Anlass z.B. 50€ oder Rücklagen komplett melden muss.

    Mir ist eine sehr knappe Frist gesetzt und ich weiß ehrlich gesagt nicht weiter, wie ich das jetzt schnell noch am besten alles schreibe ohne ein blaues Auge zu bekommen, was ich hoffentlich nicht abbekomme

    Unwissenheit schützt leider nicht vor den Folgen. Das Merkblatt ALG II

    Ausfüllhinweise, SGB II inklusive der Information, dass fehlende, falsche

    Angaben nicht ohne Folgen bleiben, sollte zukünftig hilfreich sein.

    Gruß

  • Hallo, Danke für Antwort!

    Leider ist es mir sehr unangenehm in dieser Situation zu stecken, dass Unwissenheit vor Strafe nicht schützt ist mir bewusst...

    In meinem Leider schlechten Szenario, wie es nicht ablaufen sollte, ist aber auch sehr viel Unwissenheit drin..

    Der Antrag damals war wie eine Mischung aus Schnell und Normalantrag, und da war schon der Wurm drin, da es zu Corona Zeiten war und somit nichts mehr persönlich ging...

    Wie schreibe ich am besten das ganze ans Amt, ohne direkt eine auf die Nuss zu bekommen, oder ist dem unausweichlich...

    Zudem habe ich ja nicht für jede Zahlung eine Art Beleg, z.B. für Kontoausgleich damit ich nicht im Minus bin...

    Welche Art von Folgen denke ich mal dass dann Abhängig vom SB kommen..

    Eine Frage noch, ist das Darlehen denn Regelkonform wenn dieses mit dem Zahlungsstart ab Februar, begründet durch endlich wieder normalen Kontofluss (keine Nachzahlungen etc) beginnt? Ist das zinnsfreie Darlehen, welches im Oktober stattgefunden hat, Bar, auch schriftlich festgehalten, ein großes Problem?

    MfG und Danke für die Antwort!

  • Hallo!

    Wie schreibe ich am besten das ganze ans Amt, ohne direkt eine auf die Nuss zu bekommen, oder ist dem unausweichlich...

    Das wäre Rechtsberatung, weil sie zu tief in den Einzelfall geht. Die findet hier im

    Forum nicht statt, weil nicht erlaubt. Du weißt jetzt, dass du dem Jobcenter

    umgehend die geforderten Erklärungen geben solltest.

    Ich habe von meinem Bruder (wohnt nicht in derselben BG/HG) ca 700-800 Euro geliehen. Dies geschah unter dem Vorsatz mit Rückzahlung ab Februar 2021

    An ein Darlehen unter Verwandten sind strenge Maßstäbe angelegt. Man

    wird sehen, wie das Jobcenter reagiert. Eine Voraussage nicht möglich.

    Gruß

  • Der Bruder wird doch dir sicher dahingehend helfen, als dass er dir seinen Kontoauszug kopiert, auf welchem ersichtlich ist, dass er die Leihgabe im Oktober abgehoben hat...

    Geldgeschenke hättest du angeben müssen. Es obliegt dem Jobcenter, zu beurteilen, ob es Einkommen ist oder nicht.

    Bleib bei der Wahrheit und trage die Verantwortung.

  • Mein Bruder würde dies sicherlicher machen, wenn er solch einen Beleg hätte, da er jedoch das Geld schon bereits zuhause hatte (hat er sich angespart, Kind war im Anflug) hat er direkt einen solch hohen Betrag bar gehabt

    Was würde man in solchem Fall machen?

    Danke Grace, schade dass man anderen nicht helfen darf, aber so scheint das System zu sein, mir tut jeder Leid der sich durch das Beamtendeutsch und weiteres Kämpfen muss, überall wird versucht einzusparen, wie ich finde am falschen Ende...

    Jetzt stehe ich da, bin bedürftig aber habe rießen Angst das ich zuletzt noch eine Rückzahlung oder mehr erstatten muss, obwohl ich wirklich bedürftig bin

    Leider bin ich kein "alter Fuchs" im Amts-Spiel, aber ich merke schon wie Vater Staat hier die Maschen zieht..

    500 Seiten zu lesen die für einen Laien undurchschaubar sind, man ist eh schon frustiert und am Ende, und muss trotzdem nach der Pfeife des Jobcenter tanzen...

    Bitte kein Vollzitat, gelöscht

  • Was würde man in solchem Fall machen?

    Dir wahrscheinlich nicht glauben. Mir war fast klar, dass es keinen Kontoauszug gibt.

    schade dass man anderen nicht helfen darf, aber so scheint das System zu sein, mir tut jeder Leid der sich durch das Beamtendeutsch und weiteres Kämpfen muss, überall wird versucht einzusparen, wie ich finde am falschen Ende...

    Zum einen kann man sehr wohl helfen, zum anderen gibt es keinen Grund, Einkommen zu verschweigen. Ich sehe kein falsches Ende.

    Jetzt stehe ich da, bin bedürftig aber habe rießen Angst das ich zuletzt noch eine Rückzahlung oder mehr erstatten muss, obwohl ich wirklich bedürftig bin

    Leider bin ich kein "alter Fuchs" im Amts-Spiel, aber ich merke schon wie Vater Staat hier die Maschen zieht..

    Vater Staat macht mehr, als in vielen anderen Ländern erwarten kannst. Er sichert ein Dach über dem Kopf und auch mit dem Regelsatz kann man durchaus auskommen, nicht umsonst leben bereits Generationen von Sozialhilfe und ALG2 ohne jemals gearbeitet zu haben.

    Dass ALG2 einkommensabhängig ist, ist kein Geheimnis und dazu muss man auch keine 500 Seiten Amtsdeutsch lesen. Auch mit "nach der Pfeife tanzen" hat es nichts zu tun. Es gibt Gesetze und Pflichten. Du kannst nicht nur Rechte fordern.

    Sollte es zu einem Bußgeldverfahren kommen, solltest du dir deine Wortwahl daher nochmal überlegen.

  • Dir wahrscheinlich nicht glauben. Mir war fast klar, dass es keinen Kontoauszug gibt.

    Hallo Tamar,

    es gibt einen Konto-Auszug, nach Rückfrage, jener hat einen Buchungswert von 350€.

    Ergo ist von dem Darlehen über 50% schon einmal durch einen Kontoauszug meines Bruders "belegbar"?

    Zum einen kann man sehr wohl helfen, zum anderen gibt es keinen Grund, Einkommen zu verschweigen. Ich sehe kein falsches Ende.

    Leider muss ich hier auf meine Unwissenheit verweisen, da ich damals in eine Art Schnellantrag geriet, welche jedoch ein richtiger Antrag war, es war eine Art Mischung gefühlt, es haben Anlagen gefehlt und ich war nur einmal beim Erstgespräch, das kurz vor der ersten welle der Pandemie auftrat war.

    Ansonsten habe ich kein wieteres Gespräch mit einen SB per Augenkontakt gehabt,

    Dort gab es damals schon Komplikationen, hin und her mit der Krankenkasse war damals Thema schon, welche jetzt eben nachgezahlt wird, ich bin froh wenn ich endlich fertig bin damit.

    Vater Staat macht mehr, als in vielen anderen Ländern erwarten kannst. Er sichert ein Dach über dem Kopf und auch mit dem Regelsatz kann man durchaus auskommen, nicht umsonst leben bereits Generationen von Sozialhilfe und ALG2 ohne jemals gearbeitet zu haben.

    Da gebe ich dir durchaus Recht und Widerspreche keinesfalls. Leider denke ich das es doch Fälle gibt, die scheinbar untergehen..

    Ich habe da ich Krank bin um Aufschub gebeten, jener wurde sofort per Telefon bestätigt. Letzte Woche war dies noch "unmöglich", ich kam bei 2 verschiedenen SB raus.

    Sollte es zu einem Bußgeldverfahren kommen, solltest du dir deine Wortwahl daher nochmal überlegen.

    Inwiefern sollte ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden, ich habe meine Fehler im Nachhinhein (leider) erkannt und bin mir bewusst Fehler begangen zu haben. Meine Wortwahl ist im Regelfall sehr moderat und verständlich, ich kann Fehler eingestehen und akzeptiere auch Konsequenzen wenn diese Angebracht sind.

    Jedoch sehe ich hier nicht den von Dir aufgeführten Punkt Einnahmen.

    Es wurden keine Einnahmen erziehlt, es lief wie oben beschrieben.

    Danke für Eure Hilfestellung, ich bin über jeden Beitrag erfreut.

    Liebe Grüße

  • es gibt einen Konto-Auszug, nach Rückfrage, jener hat einen Buchungswert von 350€.

    Ergo ist von dem Darlehen über 50% schon einmal durch einen Kontoauszug meines Bruders "belegbar"?

    Klingt nach wie vor unglaubwürdig.

    Ansonsten habe ich kein wieteres Gespräch mit einen SB per Augenkontakt gehabt,

    Ich verstehe die Relevanz nicht. Bereits auf dem Antragsformular wird auf die Mitwirkungspflichten hingewiesen. Dazu bedarf es keiner Gespräche.

    Leider denke ich das es doch Fälle gibt, die scheinbar untergehen..

    Auch hier verstehe ich den Zusammenhang zu deiner Verletzung der Mitwirkung nicht.

    Leider denke ich das es doch Fälle gibt, die scheinbar untergehen..

    Du fährst bei Rot über die Kreuzung, wirst angehalten und sagst "Ich bereue zutiefst." und damit ist die Sache erledigt? Nein, da gibt es nunmal Bußgeld und Punkte.

    Und hier hast du Einkommen verschwiegen und das ist nunmal eine Ordnungswidrigkeit.

    Es wurden keine Einnahmen erziehlt, es lief wie oben beschrieben.

    Aber natürlich wurden Einnahmen erzielt. Und das hier ..

    Geschenk? von meiner Schwester und Vater, Oma usw im voraus Bar erhielt

    ...

    Leider habe ich nicht den Bargeldbesitz angegeben, da mir nicht bewusst war das man Geschenke zum Anlass z.B. 50€ oder Rücklagen komplett melden muss.

    Die Geldgeschenke, sind definitiv anrechenbares Einkommen.

  • Die Geldgeschenke, sind definitiv anrechenbares Einkommen.

    Hallo Tamar, danke für deine Antwort

    Ob das unnachvollziehbar ist, weiß ich nicht, da ich nicht wüsste wieso mein Arbeitender Bruder der gut verdient mir nicht den Betrag bar leihen kann.

    Ist ein Geburtstag nicht ein besonderer Anlass, und das da die 50 Euro nicht überschritten wurden pro Person wie soll ich denn das Belegen oder nicht Belegen, für mich nicht nachvollziehbar da es eben ein besonderer Anlass ist.

    Zudem Frage ich mich immernoch, ob es denn nachvollziehbar ist, im Vornherein schon den Kredit aufzunehmen, oder wie beschrieben die Weihnachtsgeschenke schon 3 Wochen davor ausgemacht zur Zahlung der aufkommenden Summen, ergo kann ich doch am 1.12 z.B. mein Weihnachtsgeschenk erhalten, wenn ich im vornherein weiß das Zahlungen kommen werden

    LG

  • Hallo!

    Thema wurde ausreichend beantwortet. Wir drehen uns hier im Kreis.

    Bitte beachten:

    Dazu noch der Hinweis sich dringend mit dem SGB II zu beschäftigen,

    um kein Ordnungswidrigkeits- oder Sozialbetrugsverfahren wegen

    fehlender, falscher Angaben zu bekommen. Sozialbetrug ist kein

    Kavaliersdelikt § 263 Betrug StGB.

    Gruß

  • Zum einen: wenn er so gut verdient, muss er nicht für das Baby in bar ansparen. Deine Story hakt.

    Zum anderen: woher nimmst du die imaginäre Grenze von 50 Euro? Die gibt es nicht. 10 Euro im Monat ist die Grenze gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 ALG2-VO.

    Genauso, wie es keinen Schutz für Geldgeschenke gibt. Die gibt es nur für Minderjährige anlässlich Kommunion, Firmung, Konfirmation, Jugendweihe und ähnlicher religiöser Anlässe (§ 1 Abs. 1 Nr. 12 ALG2-VO).

    Du bist erwachsen und es sind Geschenke zum Geburtstag oder Weihnachten. Also Einkommen.

    Wie lange willst du noch darüber diskutieren? Es erweckt langsam den Anschein, dass das Geld bewusst nicht mitgeteilt wurde. Das wäre dann keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern Betrug.

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