Eigene Bedarfsgemeinschaft

  • Ein Freundliches Hallo an alle... Mein Name ist Katrin und.....

    Folgendes Problem habe ich... Ich bin alleinerziehende Mutter von insgesamt 5 Kindern wo aber nur noch 3 in meinem Haushalt Leben... Die Kinder sind 14, 16 und 18 Jahre... 14 und 16 sind noch Schüler... Das 18 Jährige macht eine Lehre.

    Und da ist mein Problem... Er bekommt Lehrlingsgehalt und sein Brutto Gehalt wird im vollem Umfang in unsere BG eingerechnet. Dadurch sinkt das Gesamt EK der Bedarfsgemeinschaft und wird auf die anderen Mitglieder verrechnet. Er benötigt aber sein gesamtes Einkommen Netto um seine Lehrstelle zu erhalten. Sprich er muss Kosten wie Unterkunft Wohnheim bei Überbetrieblicher Ausbildung sowie bei der Schulischen Ausbildung selber bezahlen... Er hat ein Netto Einkommen von 710 Euro und schon die Unterkunft schluckt davon ca. 400 Euro plus Reisekosten zu den jeweiligen Schulen 200 Euro. Sprich er hat zum Schluss einen Tatsächlichen Überschuss von ca. 120 Euro mtl. Davon benötigt er alles für Verpflegung und ein bisschen für Freizeit...

    Bis jetzt habe ich Ihn unterstützt aber das ist mit Finanziell nicht mehr möglich da Aufgrund Corona ein Nebenjob von mir weggefallen ist.

    Meine Frage ist... Wie kann ich für mein Kind 18 Jahre eine Seperate BG einrichten so das sein Einkommen nicht mehr in meine Bedarfsgemeinschaft eingerechnet wird.? Er ist nur bei mir Gemeldet aber wohnt tatsächlich mehr in Wohnheim oder Betrieblichen Unterkünften.

    Er nutzt meine Anschrift nur als Postanschrift und natürlich als Meldeadresse da ja die Turnusmäßigen Änderungen eine feste Anmeldung nicht zulassen.

    Unter den Bedingungen wie es zur Zeit ist spielt er mit dem Gedanken seine Ausbildung ( 2 Lehrjahr von 3,5 ) abzubrechen da ihm die Finanzielle Unterstützung fehlt.

    Das möchte ich auf jedenfall vermeiden und sehe nur die Chance in dem er aus meiner BG ausgegliedert wird... Somit wird sein BRUTTO Ek auch nicht mehr bei der restlichen BG angerechnet und ich habe wieder einen finanziellen Puffer... Gibt es diese Möglichkeit...? Wenn ja bitte ich um eure Hilfe welche Anträge ich stellen muss ect...

    Ich danke im Vorfeld schon mal für eure Hilfe und stehe für Fragen oder Erklärungen parat.... DANKE

  • Sein Einkommen wird garantiert nicht angerechnet, höchstens das Kindergeld.

    Sein Einkommen wird nur auf seinen Regelsatz + Mietanteil angerechnet. Und Miete sowie Lebensunterhalt und Co. müsste er auch mit eigener Wohnung bezahlen. Da hätte er auch nicht mehr.

    Vielleicht solltet ihr schauen, ob seine Ausgaben alle vom Einkommen abgesetzt wurden, also Fahrtkosten und Wohnheimkosten. Denn dann wird wesentlich weniger Einkommen angerechnet. Vielleicht hat er dann sogar aufstockend ALG2 Anspruch.

    Du kannst natürlich den Berechnungsbogen des Jobcenters gern hochladen (bitte als pdf) damit man noch mal darüber schauen kann.

  • Hallo Tamar, danke für deine Antwort..Ja sicher wird das KG angerechnet das steht auch außer frage aber eben auch sein Brutto Einkomme... Es wird dann der selbst behalt ( Bereinigtes EK ) an den Rest der BG verteilt... Das sind ohne jetzt in den Bescheid zu schauen ungefähr 500 Euro die auf Mutter und Geschwister weiter Verteilt werden.

    Gibt es eine Chance ihm in meinem Haushalt eine eigene BG einzurichten oder geht das nur als Hausgemeinschaft ( Anlage HG ).

    Danke

  • Hallo Tamar, Kann ich dir den Bescheid außerhalb vom Forum zusenden... Würde die Berechnung nicht Veröffentlichen wollen... Sind ja schließlich Daten die nicht für jedermann... Danke

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