JC überweist Rechnung direkt an Handwerkerfirma - Datenschutz

  • :hi zusammen,


    ich habe Handwerker für eine Reparatur benötigt und auch einen Antrag zur Übernahme der Kosten beim JC gestellt, welcher auch genehmigt wurde.

    Nach der Reparatur habe ich die Rechnung zum JC geschickt und jetzt steht auf dem Bewilligungsbescheid "...die Zahlung an Firma xy wird angewiesen". Ich gehe nun davon aus das der Betrag direkt vom JC an die Firma überwiesen wird, Richtig?

    Wenn das so ist möchte ich gern wissen weshalb mir das Geld nicht überwiesen wird, damit ich den Betrag an die Firma überweisen kann? Somit bekommt die ortsansässige Handwerkerfirma den geforderten Betrag vom JC und erfährt das ich ALG2-Empfänger bin. Wo bleibt hier der Datenschutz bzw. wird auch in meine Privatsphäre eingegriffen, da es niemanden etwas angeht ob ich Millionär oder H4-Empfänger bin. Mich würde interessieren ob solche Rechnungen immer direkt vom JC an externe Firmen gezahlt werden (auch warum) und würde auch gern mal eure Meinung dazu wissen.

    Ich danke euch schonmal:)

  • ich will ja nicht den seine Meinung sondern eure. Der Datenschutzbeauftragten vom JC vertritt logischerweise die Meinung des JC und die wäre einseitig. Vielleicht sind hier auch Selbstständige Handwerker deren Rechnungen ab und zu vom JC bezahlt werden...

  • Ich rede vom Bundesdatenschutzbeauftragten. Oder dem vom Land, wenn es ein kommunales JC betrifft.

    Ansonsten kann man schlecht was dazu sagen, was das Jobcenter bewegt hat, § 22 Abs. 7 Satz 2 SGB II anzuwenden. Und ob aus der Überweisung heraus überhaupt ersichtlich ist, wer das Geld gezahlt hat.

  • Hallo!

    Nach der Reparatur habe ich die Rechnung zum JC geschickt und jetzt steht auf dem Bewilligungsbescheid "...die Zahlung an Firma xy wird angewiesen".

    Zeitlicher Ablauf aus Eingangs-Thema nicht ersichtlich.

    Wann war die Reparatur?

    Wann wurde die Rechnung an das Jobcenter geschickt?

    Wann kam der Bewilligungsbescheid? Jetzt, im Dezember?

    Ich gehe nun davon aus das der Betrag direkt vom JC an die Firma überwiesen wird, Richtig?

    Falsch! Sollte, was nicht bekannt ist, erst im Dezember die Rechnung

    eingereicht worden sein, könnte mit der Januar 2021 ALG II Leistung

    der Rechnungsbetrag an dich mit dabei sein.

    "...die Zahlung an Firma xy wird angewiesen"

    Dieser Satz lässt zwei Interpretationen zu:

    - Entweder erfolgt die Zahlung tatsächlich an die Firma direkt,

    - Oder sie erfolgt an dich mit der ALG II Zahlung für Januar 2021, damit

    du die Rechnung selbst bezahlen kannst.

    Falls hier allerdings, siehe Tamar § 22 Abs. 7 Satz 2 SGB II aus welchen

    Gründen auch immer angewendet wurde, von dir dazu keinerlei Informationen

    im Eingangs-Thema:

    Kannst du dir die Datenschutzbeschwerde sparen, weil Vorgehen vom Jobcenter

    korrekt und durch die SGB II Gesetzgebung abgedeckt.

    Das ergänzend zum bisher Geschriebenen und als zusätzliche Erklärung.

    Gruß

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