Hallo,
Ich bin hier und ziemlich unerfahren mit Foren. Falls ich es falsch gepostet habe, entschuldige ich mich schon mal vorab.:crazy
Ich schilder mal kurz und knapp mein Problem mit dem Jobcenter.
Ich bin fest angestellt im öffentlichen Dienst, habe einen kleinen Sohn und beziehe keine Leistungen vom Jobcenter.
Die Kindsmutter bezieht ALG 2 und lebe von ihr getrennt.
Die Erziehung meines Sohnes teilen wir uns zu gleichen Teilen im Monat, wodurch der Mutter meines Sohnes keinen Unterhalt erhält.
Das ganze haben wir schriftlich vom Jugendamt und war die letzten Jahre auch kein Problem mit dem Jobcebter.
Nun fordert das Jobcenter, dass die KM Unterhalt für unseren Sohn beantragt.
Ich selber habe Post bekommen mit dem Inhalt, dass ich bitte Lohnabrechnungen einreichen solle ,da sie die Höhe der Unterhaltszahlungen berechnen wollen.
Meine Fragen:
Kann das Jobcenter über Unterhaltszahlungen entscheiden, auch wenn die Betreuung in gleichen Teilen geregelt ist? Ich komme ja finanziell für meinen Sohn auf und fände es unfair doppelt bezahlen zu müssen!
Liegt die Berechnung von Unterhalt nicht eigentlich ausschließlich beim Jugendamt?
Bitte nicht falsch verstehen, ich will mich nicht um die Unterhaltszahlungen drücken. Aber mein Sohn lebt den halben Monat bei mir. In der Zeit komme ich für sein Lebensunterhalt auf, kaufe ihm Anziehsachen, Schulsachen und mehr.
Ich wünsche allen einen guten Rutsch ins neue Jahr:beer