Hallo liebe Community,
ich habe mal wieder Probleme mit der Neuberechnung meines Bedarfs durch Änderung meiner Verhältnisse.
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Kurz zu mir: ich Ende 20, beziehe seit knapp 3 Jahren Hartz4, bin alleinerziehend mit einem Kleinkind. Ich erhalte Kindergeld für mein Kind. Etwas Unterhalt für mein Kind und der Rest ist halt Hartz4.
Ich hatte jetzt ein Jahr einen Zuverdienst von 100€ was dem Amt auch gemeldet war. Das Beschäftigungsverhältnis ist nun zu Ende. Das Amt wurde rechtzeitig informiert. Es gab keine Probleme. Soweit so gut. Vor dem Verdienst von 100€ habe ich die SV-Pauschale von 30€ bekommen, die ja bei Einkommen dann quasi "wegfällt". Nun habe ich schriftlich darauf hingewiesen, dass ja mein Nebenverdienst nicht mehr da ist und ich gerne die Pauschale wieder haben möchte (also dass sie berücksichtig werden soll). Die Antwort kam und ich verstehe sie nicht:
"Sehr geehrte Frau XXX,
leider muss ich Ihnen mitteilen, dass sich trotz Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses kein neuer Anspruch ergibt.
Von der Vergütung ist somit der Grundabsetzungsbetrag nach § 11b Absatz 2 SGBII von 100,00 EUR abzusetzen, also ergibt sich auch keine Anrechnung bei Ihnen.
Die 30€ Pauschale ist bereits in den Grundfreibetrag bei Erwerbseinkommen von 100€ nach § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II enthalten; sie kann daher nicht ein weiteres Mal gewährt werden."
Natürlich habe ich bereits die Paragrafen nachgeschlagen. Leider kam ich dadurch nicht weiter und verstehe nicht wieso ich die SV-Pauschale nun nicht wieder erhalten soll. Ich möchte zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht den ganzen Berechnungsbogen hochladen. Vorher habe ich einige Fragen. Die Bearbeiterin hat ja begriffen, dass mein Arbeitsverhältnis nun der Vergangenheit angehört und ich somit das Einkommen von 100€ nicht mehr habe.
Ich stoße mich insbesondere an der Formulierung "sie kann daher nicht ein weiteres Mal gewährt werden".... also die Pauschale... wieso kann sie das nicht? Weder aus dem Schreiben, noch aus den Paragraphen auf die sie sich bezieht ergibt sich für mich eine Logik. Wie gesagt, habe ich ja gar kein Einkommen mehr. Oder sind die Gesetze inzwischen so, dass die sich sagen 'na die hat doch schon vor einem Jahr die Pauschale bekommen, jetzt gibt es die nicht noch einmal" ?!?!?!?
Es wäre hilfreich, wenn man mir hierzu erst einmal weiterhelfen könnte. Das wäre sehr nett. Ich habe nämlich nicht jedes Mal Lust einen Beratungsschein zu beantragen und dafür 80km in die nächste große Stadt zu fahren und dann wieder einen Anwalt in meiner Region zu suchen, der das hier macht usw.
Leider habe ich aber auch das Gefühl, dass die Behördensprache und die Gesetze immer kniffliger werden, sodass man das sogar als Akademiker kaum noch versteht und die Zusammenhänge schwer begreift. Deshalb habe ich mich entschieden hier einmal um Hilfe zu bitten.
Vielleicht hat jemand Erfahrung genau damit oder kennt sich besser aus, weiß mehr oder versteht etwas was ich gerade nicht kapieren kann.
Viele Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus
PS: Ja ich beziehe Kindergeld + Unterhalt. Ich weiß, dass auch das als Einkommen gesehen wird beim Amt, aber damals habe ich auch Kindergeld und Unterhalt erhalten. Also vor dem 100€ Job. Da steht die SV-Pauschale als KG-Überhang nach dem bereinigten Einkommen. Also im alten Bescheid. Und wurde ganz normal angerechnet.
Bitte sachlich bleiben!