Sanktionen Beendigung Selbstständigkeit?

  • Hallo,

    ich habe eine Frage zu meiner aktuellen Situation. Ich bekomme aufstockend ALG2. Habe Anfang des Jahres meine Arbeit beendet und mich während Corona von Job zu Job "gehangelt". Dies habe ich gemacht, um nicht komplett abhängig vom Jobcenter zu sein.
    Dabei ging mein vorletztes Arbeitsverhältnis von Juni bis Ende November. Jedoch bestand dann kein Bedarf mehr und ich konnte kurzfristig ein Arbeitsverhältnis im Dezember beginnen. Dort gefiel es mir jedoch gar nicht, sodass ich mich "über Nacht" dazu entschlossen habe selbstständig zu machen.

    Diese Selbstständigkeit besteht seit dem 01.01.2021. Ich habe einen Online Shop auf eBay und verkaufe digitale Produkte. Heute habe ich vorerst den Verkauf eingestellt. Habe bislang aber einen Gewinn erwirtschaftet.

    Den Verkauf musste ich einstellen, weil ich mich dämlicher Weise nicht gut genug vor Start informiert habe. Ich habe bei einem Großhändler eingekauft, welcher aber nicht die Europäischen Anforderungen einhalten kann.
    Es scheint nicht so, als würde ich einen Händler finden, welche ähnliche Preise anbietet, sodass ich mit meiner sehr niedrigen Abnahmezahl annähernd Konkurrenzfähig bleibe.

    Dieser Umstand ist mir also nach 6 Tagen Verkauf aufgefallen. Sollte ich mich nicht an die Richtlinien halten, kann es sein, dass ich hohe Strafen bekomme, weshalb ich einen neuen Anbieter finden muss, welcher die europäischen Anforderungen einhält. Sollte dies nicht möglich sein, müsste ich die Selbstständigkeit wieder aufgeben.

    Könnte es dort Probleme mit dem Jobcenter geben? Könnte es Sanktionen geben?


    Vielen Dank für eure Einschätzung.

    Freundliche Grüße

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