Hallo zusammen, ich hoffe, dies weiß jemand:
Damit meine schwangere Tochter, 27, ab 1.5. arbeitslos/Mutterschutz/Mutterschafts- Elterngeld, getrennt vom Freund und somit demnächst alleinerziehend, zz. in einer Klinik, überhaupt eine Wohnung bekommt, habe ich mich selber angeboten - neben den fälligen 2 KM Kaution, als Bürge einzutreten. Statt Bürgschaft werde ich nun aber in den Mietvertag mit aufgenommen. Wäre bei der Verwaltung so üblich. MeineTochter steht als alleinige Bewohnerin in dem Vertag. Die Wohnung wäre am 1.3. dann ihre. Da Zuschüsse - allerdings erst nach Vertragsabschluss und auch nach dem 1.3. (noch bekommt sie Gehalt und wohnt übergansweise bei mir) in Form von Aufstockung und/oder Mietzuschuss beantagt werden müssen, später dann auch Harz 4 - stellt sich nun die Frage:
Bin ich zu 50 % Mitmieterin und es werden meiner Tochter nur die Hälfte der Mietkosten und NK anerkannt?
Oder gelte ich nur als Bürge (was ja meinerseits so vergesehen war), da ich dort nachweislich nicht wohne?
Das Jobcenter konnte mir dies am Telefon nicht beantworten... Fakt ist - ich bezahle nichts zur Miete oder Sonstigem.
Den Vertag haben wir noch nicht unterschrieben.
Danke vorweg für Information dazu!