Hallo, ich habe gelesen, dass bis Ende März 21 keine Vermögensprüfung bei Erstanträgen stattfindet.
Nach meinem Verständnis erfolgt die Vermögensprüfung ja normal über den automatisierte Datenabgleich zwischen Jobcenter und Finanzamt, oder?
Findet trotz der gelockerten Regelungen trotzdem der automatisierte Datenabgleich statt, der 4 x jährlich zwischen Jobcenter und Finanzamt erfolgt?
Dann würde das Jobcenter ja sehen, das ich Zinserträge habe. Angeblich ist ein Vermögen aktuell ok.
Ich möchte mich hier aber nicht unnötig angreifbar machen und bin mir daher nicht sicher, ob ich einen Antrag stellen soll?