Hallo zusammen,
ich habe im Zeitraum vom 01.10.19 bis zum 01.04.20 ALG-II bezogen. Es hieß, dass ALG-II grundsätzlich für 1 Jahr genehmigt wird, somit wurde mir formal Unterstützung bis zum 01.10.20 genehmigt. Zum 01.04.20 habe ich allerdings ein Studium angetreten und alle dafür notwendigen Unterlagen (Aufnahmebestätigung, Immatrikulationsbescheinigung) dem Jobcenter rechtzeitig zukommen lassen. Mir wurde seitens des Jobcenters die vorzeitige Aufhebung der Maßnahme zum 01.04.20 schriftlich bestätigt.
Letztlich habe ich trotz des Aufhebungsbescheides bis zum 01.10.20 durchgehend Leistungen erhalten. Da ich durch die Coronakrise in finanzielle Schwierigkeiten gekommen bin, habe ich diese „Finanzspritze" zunächst angenommen, mit dem Wissen die Überzahlung, früher oder später, zurückzahlen zu müssen. Da ich im Zeitraum des ALG-II-Bezuges in einem Haus mit meinen Eltern untergekommen bin, wurde ihnen nun eine Mahnung von der Finanzbuchhaltung des zuständigen Landkreises zugestellt. Sie erkannten erst auf den zweiten Blick, dass der Brief für mich war und übermitteln mir gestern die unerfreulichen Nachrichten.
Nun weiß ich nicht weiter und bitte euch um Hilfe. Soweit ich es verstehe ist diese Mahnung rechtswidrig, oder täusche ich mich? Ich habe zuvor keinen entsprechenden Bescheid erhalten, der mich über den Fehler der Überzahlung aufklärt und ich gegebenenfalls Stellung zu dem Problem nehmen kann. Wäre es nun ratsam einen Anwalt aufzusuchen? Ich besitze leider keine Rechtsschutzversicherung und bin deshalb unentschlossen, ob sich dies überhaupt lohnen würde. Außerdem frage ich mich wie ich auf die Mahnung reagieren soll. Sollte ich den direkten Kontakt aufsuchen, oder kann dies zu meinem Nachteil genutzt werden?